Drucksache - DS/0450/IX  

 
 
Betreff: Fußgängerüberweg in der Rüdigerstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
09.11.2022 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
14.12.2022 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.03.2023 
17. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Dringl. BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob auf der Rüdigerstraße in Höhe der Wotanstraße ein Fußgängerüberweg (FGÜ) zum Freiaplatz eingerichtet werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zur Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende am Knotenpunkt Rüdigerstraße/ Wotanstraße beantragte das Bezirksamt bei der AG Fußverkehr Gehwegvorstreckungen an allen Knotenpunktecken. Diese Maßnahme wurde durch die AG bestätigt. Die Umsetzung der Gehwegvorstreckungen sind noch nicht erfolgt, da die für deren Herstellung beantragten Mittel bisher nicht zur Verfügung gestellt wurden.

 

Im November 2022 brachte das Bezirksamt den Vorschlag eines Fußgängerüberweges als Ergänzung zu den Gehwegvorstreckungen in die AG Fußverkehr ein. Sobald das Prüfergebnis der AG vorliegt, informiert das Bezirksamt die BVV.

 

 
 

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