17.11.2004 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Ö 12.11 - überwiesen
23.11.2004 - Soziales/Mieterinteressen
Ö 5.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
15.12.2004 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Ö 8.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Das
Bezirksamt wird ersucht,
die BVV regelmäßig über
wichtige Entscheidungen, Probleme und Ergebnisse der Tätigkeit der
Trägervertretung zu unterrichten.
Die Information zur Umsetzung von Hartz IV soll regelmäßig
Bestandteil des schriftlichen Quartalsbericht des Bezirksamtes sein. Darüber
hinaus ist der Ausschuss für Soziales/Mieterinteressen monatlich über die aktuelle
Entwicklung bei der Betreuung und Vermittlung von ALG II-Empfänger/innen zu
informieren. Über grundsätzliche Probleme der Tätigkeit der Trägervertretung
ist die BVV direkt in Kenntnis zu setzen.
im Mai 2005 der BVV in einer
Vorlage zur Kenntnisnahme einen Anlaufbericht zur Tätigkeit der
Trägervertretung und des Jobcenters und zur Betreuung und
Arbeitsvermittlung von Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II vorzulegen.
Von besonderem Interesse ist u.a.:
-Entwicklung
der Anzahl der ALG II-Empfänger/innen im 1. Quartal 2005 und im Vergleich zu
der Zahl der erwerbsfähigen Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt und
Arbeitslosenhilfe im Dezember 2004
-Anzahl
der im Ergebnis der Neuberechnung von Sozialleistungen, Vermögen und
Partner(in)einkommen beim Arbeitslosengeld II abgelehnten Anträge von
bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher/innen
-Anzahl
der Vermittlung in Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nach
Maßnahmeart und in Relation zu der Anzahl der Leistungsempfänger/innen
-Übersicht
über die beauftragten Träger von Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung sowie Anzahl und Art der Maßnahmen
-Anzahl
der Vermittlung von ALG II-Bezieher/innen in versicherungspflichtige stabile
Beschäftigungsverhältnisse
-Entwicklung
des Personalschlüssels im Jobcenter Lichtenberg in Relation zu den zu
betreuenden ALG II-Bezieher/innen
zu prüfen, ob über den
Leistungsumfang des Jobcenters hinaus eine spezielle Beratung oder
Informationsmaterial angeboten werden können, um Betroffene zu Problemen
der Unterkunftskosten zu beraten;
sich gegenüber Senat und
Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass das Land Berlin alle
Möglichkeiten zur Kofinanzierung kommunaler Beschäftigung ausschöpft und
die zweckmäßige und vollständige Verwendung der Mittel des Europäischen
Sozialfonds sichert;
die beschlossenen bezirklichen
Mittel für kommunale Beschäftigung vorwiegend für die Kofinanzierung von
ABM für besonders benachteiligte Gruppen von ALG II-Bezieher/innen (z.B.
Ältere, Alleinerziehende, körperlich, geistig oder seelisch Behinderte)
einzusetzen und damit zugleich die soziale Infrastruktur des Bezirks zu
stärken;
bei der Gestaltung des
Haushalts des Jobcenters sich dafür einzusetzen, dass finanzielle Mittel
bevorzugt für Arbeitsmarktmaßnahmen für benachteiligte Gruppen von ALG
II-Bezieher/innen (z.B. Ältere, Alleinerziehende, körperlich, geistig oder
seelisch Behinderte) zur Verfügung gestellt werden;
sich in der Trägervertretung
unter Beteiligung von freien Trägern für die Entwicklung kommunaler
Qualitätsstandards für die angebotenen Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung einzusetzen;
sich innerhalb der
Trägervertretung für ein Erstangebotsrecht des Bezirkes bei der Schaffung
von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung einzusetzen und
darauf hin zu wirken, dass mit der Umsetzung vorrangig im Bezirk tätige
Träger betraut werden;
sich dafür einzusetzen, dass
ein Modell eines nachfrageorientierten Angebots von Beschäftigungen mit
Mehraufwandsentschädigung entwickelt wird, das ALG II-Empfänger/innen eine
Auswahl angebotener Beschäftigungen nach eigenen Fähigkeiten und
Interessen ermöglicht.
20.04.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Ö 9.33 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
22.02.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Ö 8.11 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen