Drucksache - DS/1124/V
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirkverordnetenversammlung die vorliegende
Vorlage des Bezirksamtes in ihrer Ursprungsfassung zu beschließen. Begründung: Der
Ausschuss hat sich in seiner Beratung am 02.11.2004 mit der o. g. Vorlage
beschäftigt und hält diese Geltungsbereichserweiterung ebenfalls für notwendig
zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes, zu dem die markierten
Grundstücke mit ihren überwiegend kommunalen Objekten als zugehörig zu
betrachten sind. Abstimmungsergebnis: einstimmig (8/0/0)
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