Tagesordnung - 17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 07.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
Anlagen:
Quartalsbericht III_2012 PDF-Dokument

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls      
Ö 3  
Personalabbau - Ergebnisse der Bezirksamtsklausur      
Ö 4  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 5     Überwiesene Drucksachen      
Ö 5.1  
Qualität des Schulessens langfristig sichern  
DS/0324/VII  
Ö 5.2  
Amok-Schutzsysteme für alle Lichtenberger Schulen  
DS/0328/VII  
Ö 5.3  
Lichtenberger Räumlichkeiten sind neutrale Orte  
DS/0369/VII  
    23.08.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 13.6 - überwiesen
   

 

   
    26.09.2012 - Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
    Ö 3.2 - vertagt
    BA soll um Stellungnahme gebeten werden (Ausschussvorsitzender kümmert sich darum)

BA soll um Stellungnahme gebeten werden (Ausschussvorsitzender kümmert sich darum).

Wird nach Diskussion vertagt.

 

Ausdruck vom: 19/10/2012

Seite: 1/2

 

   
    10.10.2012 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - vertagt
    Vertagt

Vertagt.

   
    24.10.2012 - Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
    Ö 4.2 - erledigt
   
   
    07.11.2012 - Hauptausschuss
    Ö 5.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    13.12.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 12.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss:

Beschluss: 

 

In den Räumlichkeiten des Bezirksamtes, der Bezirksverordnetenversammlung und an Orten, an denen Ausschüsse tagen, soll Folgendes in die Hausordnung aufgenommen werden bzw. folgende Hausordnung gelten:

 

1.In den Gebäuden und Räumen des Bezirksamtes Lichtenberg  und in den Gebäuden, in denen Verwaltung tagt oder berät, ist das Tragen oder Verwenden von Symbolen, Kennzeichen und Kleidungsstücken, die geeignet sind die Würde des Bezirkes und der Verwaltung zu beschädigen, verboten.

 

2.Symbole, Kennzeichen und Kleidungsstücke sind geeignet die Würde des Bezirkes und die Würde der Verwaltung zu beschädigen, wenn ein Bezug zu verfassungsfeindlichen oder strafrechtlich sanktionierten Auffassungen, Gesinnungen und Handlungen deutlich wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie mit den grundlegenden Zielen der Verfassung nicht vereinbar sind. Dazu zählen insbesondere der Umgang mit Gewalt (Verherrlichung, Aufruf zur Gewalt), die Verunglimpfung staatlicher Behörden oder von Personen, die im staatlichen Auftrag tätig sind, die Verunglimpfung von Minderheiten und die Förderung von Intoleranz sowie einseitige Instrumentalisierungen historischer Ereignisse. Dies schließt entsprechende politische Meinungsäußerungen, Abkürzungen, Codierungen oder im obigen Sinne missbräuchlich genutzte Firmenlabels mit ein. Das Tragen der Modemarken „Thor Steinar“, „Consdaple“ und ihnen zugehöriger Label sowie sonstiger Modemarken mit Kundenorientierung im verfassungsfeindlichen Umfeld ist in den in 1. genannten Räumen und Gebäuden nicht gestattet.

3.Personen, die entsprechende Kleidungsstücke tragen oder Symbole und Kennzeichen nach 2. verwenden, ist der Zugang zu den Gebäuden des Bezirkes oder den Orten an den Verwaltung oder Teile der Verwaltung des Bezirkes Lichtenberg tagen, zu verwehren. Personen, die sich bereits innerhalb der Gebäude befinden, werden durch den Haussicherheitsdienst beziehungsweise Hausherren aufgefordert das Kleidungsstück abzulegen oder die Kennzeichen zu verdecken. Bei Weigerung ist die Bezirksverwaltung beziehungsweise der Hausherr darüber hinaus befugt einen Hausverweis auszusprechen. Im Wiederholungsfall oder bei schweren Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

   
    18.04.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 9.34 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 5.4  
Aufstellung zweier Infotafeln am Roedeliusplatz  
Enthält Anlagen
DS/0453/VII  
Ö 5.5  
BVV-Sondermittel aus Anlass 40 Jahre Frankfurter Allee Süd  
DS/0470/VII  
Ö 5.6  
BVV-Sondermittel für den Verein ANUAS e. V. zur Unterstützung des Projektes "Schreibwerkstatt - Schreiben als Ressource - ein generationsübergreifendes Selbsthilfeprojekt"  
DS/0482/VII  
Ö 6  
Sonstiges      
               
 
 

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