Drucksache - DS/0369/VII  

 
 
Betreff: Lichtenberger Räumlichkeiten sind neutrale Orte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
10.10.2012 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
07.11.2012 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden mitberatend
26.09.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
24.10.2012 
10. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2012 
15. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat eine Präzisierung seiner Hausordnung beschlossen. Folgende Regeln gelten:

 

  1. Im Geltungsbereich der Hausordnung des Bezirksamtes sind Verhaltensweisen zu unterlassen, die die sachgemäße Erfüllung der Verwaltungsaufgaben ernsthaft stören oder gefährden. Insbesondere gilt dies für die Verwendung von Symbolen, Kennzeichen oder Kleidungsstücken mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten.

In den Räumen, in denen die Bezirksverordnetenversammlung oder ihre Ausschüsse tagen, gelten die Sonderregelungen aus der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung.

 

  1. Symbole, Kennzeichen und Kleidungsstücke sind geeignet, die sachgemäße Erfüllung der Verwaltungsaufgaben ernsthaft stören oder gefährden, wenn ein Bezug zu verfassungsfeindlichen oder strafrechtlich sanktionierten Auffassungen, Gesinnungen und Handlungen deutlich wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie mit den grundlegenden Zielen der Verfassung nicht vereinbar sind. Dazu zählen insbesondere der Umgang mit Gewalt (Verherrlichung, Aufruf zur Gewalt), die Verunglimpfung staatlicher Behörden oder von Personen, die im staatlichen Auftrag tätig sind, die Verunglimpfung von Minderheiten und die Förderung von Intoleranz.

Dies schließt entsprechende politische Meinungsäußerungen, Abkürzungen, Codierungen mit ein.

 

  1. Personen, die entsprechende Kleidungsstücke tragen oder Symbole und Kennzeichen verwenden, ist der Zugang zu den Gebäuden des Bezirkes oder den Orten, an denen Verwaltung oder Teile der Verwaltung des Bezirkes Lichtenberg tagen, zu verwehren. Personen, die sich bereits innerhalb der Gebäude befinden, werden durch den Haussicherheitsdienst beziehungsweise Hausherren aufgefordert, das Kleidungsstück abzulegen oder die Kennzeichen zu verdecken. Bei Weigerung ist die Bezirksverwaltung beziehungsweise der Hausherr darüber hinaus befugt, einen Hausverweis auszusprechen. Im Wiederholungsfall oder bei schweren Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 

  1. Außerhalb der rechtlichen Regelungen zu 1) bis 3) missbilligt das Bezirksamt ausdrücklich auch die im obigen Sinne missbräuchliche Nutzung von Firmenlabels. Das Tragen von Modemarken mit expliziter Kundenorientierung im verfassungsfeindlichen Umfeld ist in den in 1. genannten Räumen und Gebäuden ausdrücklich unerwünscht.

 

 
 

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