Herr Lotarewicz führt aus, dass das Fehlen von Toiletten für behinderte
Menschen auf Festen im Bezirk Lichtenberg ein wesentliches Problem für die
Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben ist
Herr
Lotarewicz führt aus, dass das Fehlen von Toiletten für behinderte Menschen auf
Festen im Bezirk Lichtenberg ein
wesentliches Problem für die Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen
Leben ist.
Die Bürgermeisterin
erläutert, dass eine behindertengerechte Toilette 135.00 Euro kostet und eine
normale Toilette kostet die Hälfte davon. Die Kosten für eine
behindertengerechte Toilette können jedoch getragen werden und wird in Zukunft
beim Abschluss der entsprechenden Verträge berücksichtigt werden.
Beschluss:
Der
Ausschuss empfiehlt, dass bei allen in Zukunft stattfindenden bezirkseigenen
Festen und Festen die auf öffentlichen Plätzen im Bezirk stattfinden,
mindestens eine behindertengerechte Toilette …?
Zuarbeit aus GleichstellungsA. Punkte 1 und 4 übernehmen.
Punkte 2 und 3 weg. Mindestens eine Behindertentoilette. Mülltrennung nicht
Thematik des GleichstellungsA. Behandlung des Antrages nach Diskussion
einstimmig vertagt und Votum des UmweltA. wegen Punkt 2 erbeten.
Stellungnahme des AS Umwelt/Gesundheit jetzt vorliegend
Stellungnahme des AS Umwelt/Gesundheitjetzt
vorliegend. Mülltrennung soll geschehen. Es bleibt bei der Ursprungsdrucksache.
Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 0 , einstimmig
25.02.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Ö 8.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Das
Bezirksamt wird ersucht
1. dafür
Sorge zu tragen, dass bei allen in Zukunft stattfindenden bezirkseigenen Festen
und Festen, die auf öffentlichen Plätzen im Bezirk stattfinden, mindestens eine
behindertengerechte Toilette (inklusive Wegbeschilderung) zugänglich gemacht
wird.
2. Ebenso
ist dafür zu sorgen, dass der auf den oben genannten Festen anfallende Müll
getrennt gesammelt und getrennt entsorgt wird.
3. Die
entsprechenden Verträge und Sondernutzungsgenehmigungen mit den
VeranstalterInnen und BetreiberInnen sind um diese zwei Punkte zu erweitern.
4. Bei
allen bereits bestehenden Verträgen und Sondernutzungsgenehmigungen sollen die
beiden unter 1. und 2. genannten Punkte als Empfehlung nachgereicht werden.