Informationen für Eltern zum Kita-Gutschein
Ein Anspruch kann frühestens 9 Monate und sollte möglichst spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn geltend gemacht werden. Aus unserem Merkblatt Kita können Sie entnehmen, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, ist der Antrag von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Andernfalls ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
Der Betreuungsgutschein gilt berlinweit.
Nach Beantragung bzw. Erhalt des Kitagutscheines, geht es dann hier weiter:
Kindertagesbetreuung – Kitagutschein-Verwendung
Die Kinderbetreuung ist seit dem 01.08.2018 kostenfrei.
Lediglich ein Verpflegungsanteil (Mittagessen) in Kitas und Kindertagespflege von monatlich 23 Euro ist zu bezahlen. Dieser entfällt ab 01.08.2019 bei Vorlage des Berlinpasses – BUT in der Kita.
Weitere Hinweise finden Sie unter:
Info Bildungspaket