Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 erhalten eine Förderung durch ergänzende Betreuungsangebote (Hortbetreuung) an Grundschulen, wenn ein entsprechender Bedarf für diese Förderung durch das Jugendamt festgestellt wurde (Hortgutschein/Bedarfsbescheid).
Die Teilnahme an ergänzenden Betreuungsangeboten ist auf die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe ausgedehnt worden. Für beide Jahrgangsstufen ist ein besonderer Betreuungsbedarf nachzuweisen. In der Regel ist das Wohnsitzjugendamt für die Bedarfsfeststellung zuständig.

Die Hortbetreuung wird in öffentlichen Grundschulen, von Trägern der freien Jugendhilfe in Kooperation mit Schulen und in Privatschulen erbracht.

Anträge und Informationen zur Anmeldung

Die Antragstellung für eine Hortbetreuung erfolgt in Lichtenberg grundsätzlich in den Lichtenberger Bürgerämtern . Die Anträge und erforderlichen Unterlagen werden hier entgegengenommen und an das Lichtenberger Jugendamt -Bereich Tagesbetreuungsangebote für Kinder- weitergeleitet. Im Jugendamt erfolgt die Bedarfsprüfung und ein Bedarfsbescheid geht den Eltern, mit gleichzeitiger Kostenberechnung, zu.

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen in Kopie kann auch an das Jugendamt gesendet werden.

Postanschrift
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abt. Jugend und Gesundheit
Jugendamt
Tagesbetreuungsangebote für Kinder
10360 Berlin

  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule bis 31.07.2022

    DOWNLOAD-Dokument

  • Ergänzende Förderung und Betreuung (eföB) / Hort - Antrag OGB ab 01.08.2022

    PDF-Dokument (497.2 kB)

  • Ergänzende Förderung und Betreuung (eföB) / Hort - Antrag GGB ab 01.08.2022

    PDF-Dokument (1.3 MB)

Kita-Betreuung