Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 31.05.2016
Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal
An die Drucksache Nr. 1067/XIX-28
Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP
von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt)
Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.09.2015 - Drucksache Nr. 1067/XIX-28 - :
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, das System der Kosten- und Leistungsrechnung durch eine Integration von Instrumenten der Qualitätsmessung weiter zu entwickeln, und die Praxis der Normierungsabschläge dahingehend zu verändern, dass die Bezirke eine den Aufgaben angemessene Zuweisung der Globalsumme erhalten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung folgend hat das Bezirksamt die Senatsverwaltung für Finanzen um Stellungnahme gebeten. Der zuständige Staatssekretär teilte Folgendes mit:
„Die Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) hat zum Ziel, den in Geld bewerteten Ressourcenverbrauch auf Produkten abzubilden und mit Mengendaten zu kombinieren. So wird ein organisationsunabhängiger Produktbenchmark ermöglicht. Prozessbezogene Qualität spiegelt sich dabei mittelbar in den KLR-Daten wieder. Im Produktkatalog werden zudem ausgewählte Qualitätsziele mittels definierter Indikatoren nachgewiesen.
Qualitätsmanagement findet dezentral – am Ort der Entstehung - in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachverwaltungen statt. Eine zentrale Aggregation und unmittelbare Verknüpfung von Qualitätsdaten mit dem Rechnungssystem der KLR ist technisch nicht möglich. Gleichwohl können die KLR-Daten mit in das dezentrale Qualitätsmanagement und –controlling einfließen.
Zur ebenfalls angesprochenen Normierung wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um einen abgestimmten Verfahrensschritt handelt, mit dem die bezirklichen Globalsummen (hier: Produktsummenbudget) an den vom Haushaltsgesetzgeber vor-gegebenen Bezirksplafond angepasst werden. Die Gesamthöhe der Globalsummen ist insofern nicht von der Normierung, sondern vom Bezirksplafond abhängig.
Hinsichtlich der Normierungsgründe und möglicher Maßnahmen zur Absenkung des Normierungsvolumens verweise ich auf diverse Berichte an den Unterausschuss Bezirke des Hauptausschuss und diesbezügliche Erörterungen mit den Bezirken (zuletzt Bez 0098 D).“
Ich bitte die Drucksache Nr. 1067/XIX-28 damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister