Tagesordnung - 24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: 24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
Datum: Mo, 18.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 20. Sitzung vom 17.09.2018, der 21. Sitzung vom 19.09.2018, der 22. Sitzung vom 19.11.2018 sowie der 23. Sitzung vom 21.01.2019      
Ö 3     Beratung von Drucksachen      
Ö 3.1  
Lärmschutz in der Markstraße  
0044/XX-01  
    10.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 8.3 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.07.2017

- Drucksache Nr. 0044/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Nachtruhe der Anwohnerschaft im Bereich der Trödelmärkte Markstr. an Wochenenden und feiertags zu gewährleisten.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Einschlägig für die Bewertung der vorliegenden Situation der Auf- und Abbauarbeiten der Trödelmärkte sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Landesimmissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln).

Grundsätzlich sind Auf- und Abbauarbeiten der Stände auch in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr zulässig; dies aber nur, wenn niemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.

Zur Ahndung von Verstößen gegen die genannten Vorschriften ist hierzu der Nachweis der Störung zwingend erforderlich. Dies geschieht in der Regel durch Benennung von Zeugen sowie der Nennung der genauen Zeit und des Ortes des Verstoßes. In der Nachtzeit kann hierzu auch die Polizei hinzugezogen werden. Im Einzelfall können hier also Bußgeldverfahren gegen den Betreiber des Marktes eingeleitet werden. Bei wiederholten Verstößen wäre hier auch die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Untersagung nächtlicher Arbeiten möglich.

 

Die Marktbetreiber wurden in der Vergangenheit mehrfach auf die Notwendigkeit der Vermeidung von störenden Geräuschen bei den Auf- und Abbauarbeiten hingewiesen und zur Einhaltung aufgefordert.

Für die Jahre 2017 und 2018 liegen dem Umwelt- und Naturschutzamt 4 Beschwerden vor.

Ein Bußgeldverfahren gegen den Einsatz eines Laubbläsers wurde eingeleitet, ein weiteres befindet sich in Vorbereitung.

 

Die davor vorliegenden letzten Beschwerden datieren aus 08.2010 und 12.2016.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass sich Eingriffsmöglichkeiten für das Bezirksamt Reinickendorf auf die Trödelmärkte auf den LIDL- und EDEKA- Parkplätzen beschränken; der Trödelmarkt auf dem Parkplatz des Schuhcenters befindet sich im Bezirk Mitte.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr.0044/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten

   
    19.11.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 3.13 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.07.2017

- Drucksache Nr. 0044/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Nachtruhe der Anwohnerschaft im Bereich der Trödelmärkte Markstr. an Wochenenden und feiertags zu gewährleisten.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Einschlägig für die Bewertung der vorliegenden Situation der Auf- und Abbauarbeiten der Trödelmärkte sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Landesimmissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln).

Grundsätzlich sind Auf- und Abbauarbeiten der Stände auch in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr zulässig; dies aber nur, wenn niemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.

Zur Ahndung von Verstößen gegen die genannten Vorschriften ist hierzu der Nachweis der Störung zwingend erforderlich. Dies geschieht in der Regel durch Benennung von Zeugen sowie der Nennung der genauen Zeit und des Ortes des Verstoßes. In der Nachtzeit kann hierzu auch die Polizei hinzugezogen werden. Im Einzelfall können hier also Bußgeldverfahren gegen den Betreiber des Marktes eingeleitet werden. Bei wiederholten Verstößen wäre hier auch die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Untersagung nächtlicher Arbeiten möglich.

 

Die Marktbetreiber wurden in der Vergangenheit mehrfach auf die Notwendigkeit der Vermeidung von störenden Geräuschen bei den Auf- und Abbauarbeiten hingewiesen und zur Einhaltung aufgefordert.

Für die Jahre 2017 und 2018 liegen dem Umwelt- und Naturschutzamt 4 Beschwerden vor.

Ein Bußgeldverfahren gegen den Einsatz eines Laubbläsers wurde eingeleitet, ein weiteres befindet sich in Vorbereitung.

 

Die davor vorliegenden letzten Beschwerden datieren aus 08.2010 und 12.2016.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass sich Eingriffsmöglichkeiten für das Bezirksamt Reinickendorf auf die Trödelmärkte auf den LIDL- und EDEKA- Parkplätzen beschränken; der Trödelmarkt auf dem Parkplatz des Schuhcenters befindet sich im Bezirk Mitte.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr.0044/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Vertagung

 

 

   
    21.01.2019 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 4.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.07.2017

- Drucksache Nr. 0044/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Nachtruhe der Anwohnerschaft im Bereich der Trödelmärkte Markstr. an Wochenenden und feiertags zu gewährleisten.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Einschlägig für die Bewertung der vorliegenden Situation der Auf- und Abbauarbeiten der Trödelmärkte sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Landesimmissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln).

Grundsätzlich sind Auf- und Abbauarbeiten der Stände auch in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr zulässig; dies aber nur, wenn niemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.

Zur Ahndung von Verstößen gegen die genannten Vorschriften ist hierzu der Nachweis der Störung zwingend erforderlich. Dies geschieht in der Regel durch Benennung von Zeugen sowie der Nennung der genauen Zeit und des Ortes des Verstoßes. In der Nachtzeit kann hierzu auch die Polizei hinzugezogen werden. Im Einzelfall können hier also Bußgeldverfahren gegen den Betreiber des Marktes eingeleitet werden. Bei wiederholten Verstößen wäre hier auch die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Untersagung nächtlicher Arbeiten möglich.

 

Die Marktbetreiber wurden in der Vergangenheit mehrfach auf die Notwendigkeit der Vermeidung von störenden Geräuschen bei den Auf- und Abbauarbeiten hingewiesen und zur Einhaltung aufgefordert.

Für die Jahre 2017 und 2018 liegen dem Umwelt- und Naturschutzamt 4 Beschwerden vor.

Ein Bußgeldverfahren gegen den Einsatz eines Laubbläsers wurde eingeleitet, ein weiteres befindet sich in Vorbereitung.

 

Die davor vorliegenden letzten Beschwerden datieren aus 08.2010 und 12.2016.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass sich Eingriffsmöglichkeiten für das Bezirksamt Reinickendorf auf die Trödelmärkte auf den LIDL- und EDEKA- Parkplätzen beschränken; der Trödelmarkt auf dem Parkplatz des Schuhcenters befindet sich im Bezirk Mitte.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr.0044/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    18.02.2019 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 3.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.07.2017

- Drucksache Nr. 0044/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Nachtruhe der Anwohnerschaft im Bereich der Trödelmärkte Markstr. an Wochenenden und feiertags zu gewährleisten.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Einschlägig für die Bewertung der vorliegenden Situation der Auf- und Abbauarbeiten der Trödelmärkte sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Landesimmissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln).

Grundsätzlich sind Auf- und Abbauarbeiten der Stände auch in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr zulässig; dies aber nur, wenn niemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.

Zur Ahndung von Verstößen gegen die genannten Vorschriften ist hierzu der Nachweis der Störung zwingend erforderlich. Dies geschieht in der Regel durch Benennung von Zeugen sowie der Nennung der genauen Zeit und des Ortes des Verstoßes. In der Nachtzeit kann hierzu auch die Polizei hinzugezogen werden. Im Einzelfall können hier also Bußgeldverfahren gegen den Betreiber des Marktes eingeleitet werden. Bei wiederholten Verstößen wäre hier auch die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Untersagung nächtlicher Arbeiten möglich.

 

Die Marktbetreiber wurden in der Vergangenheit mehrfach auf die Notwendigkeit der Vermeidung von störenden Geräuschen bei den Auf- und Abbauarbeiten hingewiesen und zur Einhaltung aufgefordert.

Für die Jahre 2017 und 2018 liegen dem Umwelt- und Naturschutzamt 4 Beschwerden vor.

Ein Bußgeldverfahren gegen den Einsatz eines Laubbläsers wurde eingeleitet, ein weiteres befindet sich in Vorbereitung.

 

Die davor vorliegenden letzten Beschwerden datieren aus 08.2010 und 12.2016.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass sich Eingriffsmöglichkeiten für das Bezirksamt Reinickendorf auf die Trödelmärkte auf den LIDL- und EDEKA- Parkplätzen beschränken; der Trödelmarkt auf dem Parkplatz des Schuhcenters befindet sich im Bezirk Mitte.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr.0044/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Kenntnisnahme

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

Ö 3.2  
auf Antrag der SPD-Fraktion: Besprechungspunkt Ausweisautomaten      
Ö 3.3  
Parken im Frohnauer Zentrum 5 - Innenring des Ludolfingerplatzes in Parkzone einbeziehen  
0999/XX  
Ö 3.4  
Illegal entsorgten Bauschutt zügiger entfernen  
1236/XX  
Ö 3.5  
Konfetti und Co. nach dem Heiratszeremoniell  
1388/XX  
Ö 3.6  
Schrottautos schneller aus dem öffentlichen Raum entfernen  
1413/XX  
Ö 3.7  
Konsequentes Vorgehen gegen Falschparker in Reinickendorf  
1417/XX  
Ö 3.8  
Anwendung des "Neuköllner Modells" für das Ordnungsamt  
1465/XX  
Ö 3.9  
Tierschutzbeauftragte/r für Reinickendorf  
1472/XX  
Ö 3.10  
Kirschblütenplatz in Wittenau herrichten  
1556/XX  
Ö 3.11  
Schutz vor Wohnungseinbrüchen verbessern  
1571/XX  
Ö 3.12  
Stopp weiterer Vermüllung  
1575/XX  
Ö 3.13  
Welpenhandel effektiv bekämpfen  
1650/XX  
Ö 4  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 5  
Verschiedenes      
                 
 
 

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