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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschriften der 11. Sitzung vom 06.09.2017, der 12. Sitzung vom 14.09.2017, der 13. Sitzung vom 18.09.2017 und der 15. Sitzung vom 04.12.2017 |
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Ö 3 |
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Besprechungspunkt auf Antrag der SPD-Fraktion:
Umsetzung der Beschlüsse des Hauptausschusses zum Bezirkshaushalt
(u. a. Projektmittelfonds Schule, Straßensozialarbeit)
hierzu: Herr BzStR Dollase |
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Ö 4 |
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Beratung von Drucksachen |
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Ö 4.1 |
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Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt)
Straßensozialarbeit unterstützen und aktive Flüchtlings- und Integrationsarbeit in Reinickendorf stärken |
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1067/XIX-29-01 |
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Ö 4.2 |
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Änderung der Geschäftsordnung - Sondermittel |
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0603/XX |
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VORLAGE |
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ALLRIS net RatsinformationBeschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt: 1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss. 2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend. 3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG. |
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11.10.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 11.1 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt: 1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss. 2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend. 3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG. Gemäß Konsensliste Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss
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07.12.2017 - Geschäftsordnungsausschuss |
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Ö 4.3 - gegenstandslos |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt: 1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss. 2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend. 3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG. nicht zuständig
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP) dagegen: 0 Enthaltung: 1 (Linke) Abstimmung über Dringlichkeit der Drucksache: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 10.14 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt: 1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss. 2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend. 3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG. Rücküberweisung an den Hauptausschuss
Abstimmungsergebnis: dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: 0 Enthaltung: 0
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09.01.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 4.2 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt: 1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss. 2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend. 3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG. vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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13.02.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 4.5 - vertagt |
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Die Beratung über die Drucksache Nr. 0603/XX wird auf Anregung von Herrn Koch vertagt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt: 1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss. 2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend. 3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG. vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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05.03.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 4.6 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt: 1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss. 2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend. 3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG. vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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10.04.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 3.4 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt: 1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss. 2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend. 3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG. Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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23.05.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 3.3 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt: 1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss. 2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend. 3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG. Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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04.06.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 3.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt: 1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss. 2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend. 3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG. Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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25.06.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 3.1 - erledigt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt: 1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss. 2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend. 3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG. in folgender geänderter Fassung: § 24b Anträge auf Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung Die Bezirksverordnetenversammlung verfügt entsprechend dem Bezirkshaushaltsplan über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach Beratung im für den Haushalt zuständigen Ausschuss. anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0 Abstimmung über Dringlichkeit der Drucksache: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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04.07.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 10.29 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: § 24b Anträge auf Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung Die Bezirksverordnetenversammlung verfügt entsprechend dem Bezirkshaushaltsplan über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach Beratung im für den Haushalt zuständigen Ausschuss. Annahme
Abstimmungsergebnis: dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: 0 Enthaltung: 0
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Ö 4.3 |
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Personalentwicklung im Bezirksamt Reinickendorf |
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0646/XX-01 |
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Ö 4.4 |
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Bezirklicher Fuhrpark |
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0649/XX |
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Ö 4.5 |
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WLAN-Zugang im Rathaus für alle Fraktionen und die Seniorenvertretung |
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0704/XX |
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Ö 4.6 |
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Langes Wochenende der offenen Ateliers |
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0742/XX |
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Ö 4.7 |
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Transparente Liegenschaftspolitik
(vorbehaltlich der Überweisung durch die BVV) |
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0756/XX |
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Ö 4.8 |
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"Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" nutzen
(vorbehaltlich der Überweisung durch die BVV) |
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0775/XX |
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Ö 5 |
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Sitzungstermine 2018 |
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Ö 6 |
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Bericht aus dem Bezirksamt |
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Ö 7 |
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Verschiedenes |
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