Auszug - Änderung der Geschäftsordnung - Sondermittel  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 09.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0603/XX Änderung der Geschäftsordnung - Sondermittel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Käber, Marco / Koch, Thorsten - SPD-Fraktion 
Drucksache-Art: Antrag
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beginn: 18:18 Uhr

 

-Herr Koch verweist auf die von der SPD-Fraktion erarbeitete Textvorlage, die als Diskussionsgrundlage zu betrachten sei und erklärt, dass diese auf einen entsprechenden Vorschlag aus dem Geschäftsordnungsausschuss zurückgehe, er erläutert die beigefügte Anlage, die sich auf das in anderen Bezirken gewählte Verfahren beziehe

 

-nach Ansicht von Herrn Siesmayer bestehe kein Bedarf für die Festlegung eines Verfahrens zur Verausgabung von Sondermitteln, die Entscheidung über die Verausgabung von Sondermitteln obliege den Fraktionen, bezugnehmend auf den Text der Anlage trägt er vor, dass ggf. bei Verbänden, Vereinen, Organisationen etc. eine Erwartungshaltung hervorgerufen werden könne, die aufgrund der Begrenzung der Mittel nicht erfüllt werden könne, die Fraktionen sollen sich über Verausgabung der Mittel verständigen, Beschlussfassung erfolge anschließend durch die BVV

 

-Herr Westerkamp spricht sich dafür aus, dass Sondermittel der BVV in der Geschäftsordnung Erwähnung finden sollten, die BVV sollte jedoch Antragstellende sein und entscheiden, wofür Mittel verausgabt werden

 

-Feststellung durch Herrn Koch, dass offenbar politische und rechtliche Vorstellungen der Fraktionen unterschiedlich seien, die von Herrn Siesmayer und Herrn Westerkamp geäußerten Vorstellungen stimmen seiner Ansicht nach nicht mit dem gesetzlichen Instrument der BVV-Sondermittel überein, er zitiert aus dem Kommentar zum Bezirksverwaltungsgesetz zu § 12 Abs. 2 von Ottenberg (Fußnoten 12 und 13) und stellt fest, dass die BVV Mittel an Dritte mittels einer zweckgebundenen Zuwendung zur Verfügung stellen könne, ggf. müsse eine Klärung über das Rechtsamt bzw. die Bezirksaufsicht erfolgen

 

-Herr BzBm Balzer verweist auf AV Nr. 3.3 zur § 37 LHO, die besage, dass Mehrausgaben aus Sondermitteln der Bezirksverordnetenversammlung für höhere oder neue Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet werden dürfen

 

-Frau Senftleben sieht Bedarf nach einer Regelung zu den Sondermitteln in der Geschäftsordnung, die Initiative für die Verausgabung von Mitteln für Projekte solle von der BVV ausgehen, auch sie hat Bedenken, dass eine Erwartungshaltung geschürt würde, die nicht erfüllt werden könne

 

-Herr Wiedenhaupt teilt die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Verabschiedung einer Anlage zur Geschäftsordnung und spricht sich für eine rechtliche Klärung aus, daher plädiere er für die Vertagung der Beratung

 

-Herr Lederle bringt die Idee ein, einen temporären Ausschuss zu bilden, der sich mit dem Verfahren zum Umgang mit BVV-Sondermitteln befassen solle

 

-Herr Westerkamp schließt sich diesem Vorschlag an, ggf. wäre die Bildung einer Arbeitsgruppe sinnvoll, er weist darauf hin, dass BVV in ihrem Beschluss zu den Sondermitteln bereits unterstützenswerte Themenfelder festgelegt habe

 

-im Falle der Bildung eines temporären Ausschusses bittet Herr Koch ebenfalls um eine rechtliche Stellungnahme des Rechtsamtes über das mögliche Verfahren zu Verausgabung von Sondermitteln, in anderen Bezirken werden Sondermittel derart verausgabt, dass sie an Dritte herausgereicht werden, zu klären wäre in diesem Falle ebenfalls, welche Stelle im Bezirksamt die Zuwendungen herausgebe und prüfe, ob die Verwendung mit den Regelungen des Zuwendungsrechts übereinstimme, der Vorsteher habe im Laufe der Haushaltsberatungen bereits deutlich gemacht, dass dies nicht vom BVV-Büro geleistet werden könne

 

-Herr Siesmayer spricht sich für die Vertagung der Beratung aus, damit die Fraktionen über aktuelle Entwicklungen informiert werden können

 

-Frau Burk hält fest, dass unterschiedliche Auffassungen zum Beschluss über die BVV-Sondermittel bestehen, ihrer Meinung nach könne es nicht Ziel sein, dass BVV-Sondermittel über einen Umweg gleichwohl wieder in der Abteilung ankommen, Projekte außerhalb des Haushalts sollen unterstützt werden

 

-Herr Dr. Lühmann teilt seinen Eindruck mit, dass viele Punkte zu klären seien, die Fraktionen müssen übereinkommen, ob ein temporärer Ausschuss oder eine Arbeitsgruppe zur weiteren Klärung zu bilden sei, Herr Dr. Lühmann bittet die Fraktionsvorsitzenden, sich entsprechend zu verständigen

 

-Frau Senftleben unterstützt diesen Vorschlag, Herr Dr. Lühmann solle zu einem entsprechenden Ausschuss einladen

 

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:

 

1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.

 

2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.

 

3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.

 

vertagt


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 
 

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