Drucksache - 0113/IX
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
Begründung:
Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist durch die Zuwegung auf „offiziellem“ Wege nicht bis zum Haupteingang möglich. Die letzte Wegstrecke muss durch die Rettungskräfte mit dem notwendigen Equipment zu Fuß zurückgelegt werden. Fahrerinnen und Fahrer von Rettungsfahrzeugen, die sich auf dem Gelände nicht auskennen, brauchen oft längere Zeit, um sich den Weg zu erfragen. Zeit, die lebensrettend sein kann.
Die offiziellen PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderung auf der Rückseite der Schwimmhalle stellen eine unzumutbare Herausforderung für Nutzerinnen und Nutzer dar, weil die vorhandenen Gegebenheiten einen Zugang zur Schwimmhalle erschweren und mit einem enormen zusätzlichen Zeitaufwand verbunden sind.
Begründung der Dringlichkeit:
05.12.2021 ca. 15.30 Uhr trat nun zum wiederholten Male ein solcher oder ähnlicher Fall ein: Ein Badegast der Schwimmhalle hatte einen Kreislaufkollaps, war nicht ansprechbar und es musste der Rettungsdienst gerufen werden. Der Fahrer des nach dem Wählen der 112 anrückenden Rettungsfahrzeugs kannte sich im Umfeld der Schwimmhalle nicht aus und brauchte dadurch längere Zeit, um sich den Weg zu erfragen. Zeit, die lebensrettend sein kann. Der notbehandelte Patient musste ins Krankenhaus gebracht werden. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass hier Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden, weil es keinen offiziellen Rettungsweg gibt und zusätzlich noch die letzten 150m bis zur Schwimmhalle zu Fuß zurückgelegt werden müssen. |
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