Drucksache - 0077/IX
Vorbemerkung: Die Beantwortung der Mündlichen Anfrage bezieht sich auf den Sachstand vom Dezember 2021.
Nach Infektionsschutzverordnung vom 03.12.2021, gültig seit 08.12.2021 ist auch in öffentlichen Gebäuden für Besucher:innen die 3G-Regel anzuwenden.
Frage 2: In welcher Form werden die Bürger des Bezirkes über diese aktuellen Zugangsregeln informiert?
Die Information erfolgt durch Beschilderung (6-sprachige Hinweisschilder zur 3G-Regelung) an den öffentlichen Zugängen (Eingangstüren) sowie durch mündliche Ansprache durch den Wachschutz. Ausgenommen hiervon ist aktuell der Eingangsbereich des Sozialamtes (Riesaer Straße 94, Aufgang B), um Kund:innen , die die 3G-Regelung nicht einhalten können, nicht den Zugang zu entsprechenden Leistungen zu verwehren. Darüber hinaus wird auf die umfangreiche Information und Kommunikation der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen durch den Senat hingewiesen.
Dr. Torsten Kühne BzStR SchulSportWeiKultFM
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