Drucksache - 0071/IX
Frage 1: Welche Erfahrungen hat das Bezirksamt bisher hinsichtlich des Abstellens von Miet Elektrorollern und -fahrrädern durch die Nutzer nach Ende der Nutzung gemacht und wie wird die Situation durch das Bezirksamt eingeschätzt?
Antwort: Bis zum August 2021 wurden keine gravierenden Probleme im Hinblick auf die Behinderungen von Zu-Fuß-Gehenden und Rad-Fahrenden durch abgestellte Leih-E-Roller festgestellt. Die Beschwerdelage war relativ unauffällig. Seit August 2021 kommt es gelegentlich zu Behinderungen durch solche Fahrzeuge. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch in unserem Bezirk JELBI-Stationen installiert und das Angebot an derartigen Mietfahrzeugen ist seitdem entsprechend größer. Es wird eingeschätzt, dass die Behinderungen vor allem durch den eher gedankenlosen Umgang entstehen. Hier ist vor allem Aufklärung über die sozialen Medien notwendig, um auf die Gefahren für andere Mitmenschen (z.B. Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer, usw.) hinzuweisen und das individuelle Verhalten zu beeinflussen. Die Nutzung dieser Geräte erfolgt nicht anstelle des Fahrens von anderen Kraftfahrzeugen bzw. Verkehrsmitteln, sondern als zusätzliche Fortbewegungsmöglichkeit. Es wird aber nicht davon ausgegangen, dass die Nutzer mutwillig Behinderungen und Schäden im öffentlichen Raum verursachen wollen. Mit zunehmender Nutzung solcher Angebote werden vermutlich auch Behinderungen durch unsachgemäßes Abstellen weiter zunehmen.
Frage 2: Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher ergriffen, um dem ungeordneten und teilweise gefährlichen Abstellen von Miet-Elektrorollern und -fahrrädern entgegenzuwirken?
Antwort: Das Ordnungsamt führt im Rahmen seiner Streifentätigkeit oder auf Grund von Beschwerden aus der Bevölkerung Kontrollen durch. Bei der Feststellung von Behinderungen durch z. B. falsch abgestellte E-Roller, werden die jeweiligen Betreiberfirmen informiert und aufgefordert, den Missstand schnellstmöglich zu beseitigen. Bisher handeln die Betreiberfirmen auch zeitnah und “sammeln” die entsprechenden Objekte auch ein. In Anbetracht der landesweit vorhandenen Sondernutzungsgenehmigungen ist hier auch ein rechtliches Erfordernis vorhanden. Für die Entsorgung von Schrott-E-Rollern unbekannter Betreiber wird das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd Lichtenberg) informiert und von dort aus erfolgt dann die Entsorgung. E-Roller von Firmen, welche keinen Vertrag mehr haben und oder in Konkurs gegangen sind, können keinem direkten Verursacher zugeordnet werden. Hier dauert die Entsorgung auf Grund der Recherchen bezüglich der Eigentumsrechte meist etwas länger.
Bienge Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin