Drucksache - 0024/IX
Frage 1: Wann wurden für die derzeit mit Garagen bebauten Grundstücke an der Bodo-Uhse-Straße sowie Lily-Braun-Straße die Bauvorbescheide erteilt?
Der Vorbescheid zur Bodo-Uhse-Str. 10 wurde im September 2021 erteilt. Der Vorbescheid zur Lily-Braun-Str. 13 und 15 wurde im August 2021 erteilt.
Frage 2: Aus der Anfrage KA-862/VIII geht hervor, dass die Eigentümerin des ehemaligen Kitagrundstückes in der John-Heartfield-Straße eine Bebauung dieser Fläche mit Wohnungen vorsieht und diese das Bezirksamt positiv bewertet. Wieso sind dann dem Bezirksamt laut der Anfrage KA-874/VIII keine Überlegungen über die Bebauung bekannt?
Bauherr/innen suchen oftmals im Vorfeld der Planung von Bauvorhaben den Fachbereich Stadtplanung auf, um grundsätzlich zu erfragen, in welchem Rahmen eine Bebauung möglich ist, so auch für das Grundstück John-Heartfield-Str. Die Bauherr/innen wurden über das grundsätzlich geltende Baurecht informiert. Dieser Beratung lag noch kein konkretes Bauvorhaben zugrunde.
Frage 3: Wenn dem Bezirksamt Planungen/Überlegungen für das Grundstück in der John-Heartfield-Straße bekannt sind, wie sehen diese aus?
Dem Bezirksamt sind nach wie vor für das Grundstück in der John-Heartfield-Str. keine konkreten Planungen und Überlegungen bekannt.
Frage 4: Welche Planungen/Überlegungen der Grundstückseigentümerin sind dem Bezirksamt für das derzeit mit Garagen bebauten Grundstück am Auerbacher Ring bekannt?
Das Bezirksamt geht davon aus, dass hier der Standort Schneeberger Str. gemeint ist. Für diesen Standort erfolgten bisher noch keine Nachfragen und es sind noch keine konkreten Planungen bekannt.
Im Auerbacher Ring befinden sich im Blockinnenbereich gärtnerisch genutzte Flächen, für die ein Bebauungsplan eingeleitet wurde, um diese planungsrechtlich zu sichern. Die BVV wurde über die Einleitung 2019 in Kenntnis gesetzt.
Frage 5: Wie ist der Stand der vom letzten Bezirksamt geplanten und von der BVV abgelehnten Bebauung grüner Innenhöfe?
Das Bezirksamt hat im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Bebauungspläne 10-93, 10-94, 10-96, 10-99, 10-97, 10-98 und 10-95 eingeleitet. Entsprechend den Empfehlungen der BVV wurde die Freihaltung dieser Blockinnenbereiche bzw. die Erforderlichkeit von sozialen Infrastruktureinrichtungen geprüft.
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