Drucksache - 2239/VIII
Frage 1: Werden o.g. Seen regelmäßig durch das Bezirksamt auf Wasserqualität und Fäkalindikatoren untersucht, und wenn ja, welche Werte wurden in den vergangenen zehn Jahren gemessen?
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Gewässern um solche handelt, in denen das Baden nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Badegewässerverordnung Berlin verboten ist, findet kein Monitoring äquivalent zu dem, welches für offizielle Badegewässer nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Badegewässerverordnung Berlin durchgeführt wird, statt. Demnach liegen dem Bezirksamt hierzu auch keine Informationen vor.
Frage 2: Wie bewertet das Bezirksamt die Wasserqualität der o.g. Seen hinsichtlich des real existierenden Badebetriebs und der Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Kaulsdorf und welche Maßnahmen werden bereits zum Erhalt der Wasserqualität ergriffen?
Da keine Daten vorliegen, fehlt diesbezüglich die Bewertungsgrundlage. Weitergehende Informationen zur Wasserqualität der Kaulsdorfer Seen sind bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) zu erfragen. Gemäß der Beantwortung vom 07.09.2020 zur Schriftlichen Anfrage aus dem Abgeordnetenhauses Berlin, Drs. 18/24662 Wasserqualität am Habermannsee und am Butzer See in Kaulsdorf, teilten die BWB zu den Fragen: „Welchen Einfluss hat das Baden auf die Qualität des Trinkwassers im zeitlichen Verlauf? Lassen die Messwerte eine höhere Belastung zu einem Folgezeitpunkt in oder nach der Badesaison vermuten?“ mit: „Die Qualität des geförderten Grundwassers und somit auch des Trinkwassers ist derzeit und im zeitlichen Verlauf nicht signifikant durch das Badegeschehen am Habermannsee beeinträchtigt. Dies zeigt sich in den regelmäßigen Beprobungen des Trinkwassers und Grundwassers.“
Dagmar Pohle BzBmin und BzStRin StadtGesPersFin |
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