Drucksache - 2229/VIII
Die BVV möge beschließen:
Abweichend von der Regel des § 42 Absatz 1 der Geschäftsordnung der BVV, wird eine geheime Abstimmung über die Auswahl eines der im Antrag der AG Freibad genannten Vorschläge für einen Freibadstandort durchgeführt. Begründung: Um den unterschiedlichen Auffassungen zur Standortauswahl gerecht zu werden und eine möglichst freie Entscheidung der einzelnen Bezirksverordneten zu ermöglichen, unterbreitet die AG Freibad den Vorschlag, abweichend von der regulären offenen Abstimmung, in diesem Fall eine geheime Abstimmung zu zulassen.
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