Drucksache - 2222/VIII
1. Unterschutzstellung des Landschaftsschutzgebietes "Barnimhang" 2. Weiterführung der ehrenamtlichen Naturschutzwacht 3. Unterstützung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit von Vereinen (z.B. Agrarbörse Deutschland-Ost e.V., Naturschutz Berlin-Malchow e.V., NABU-Berlin e.V.) aus Sachmitteln für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN), 4. Mitwirkung an der Planung zum Gewässerentwicklungskonzept Wuhle zur Renaturierung des Wuhletals im Sinne der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) 5. Beteiligung an Projekten der Gesamtstädtischen Ausgleichkonzeption (GAK) mit dem Leitprojekt "Biotopverbund Wuhletal" und im thematischen Programm "Ökologische Aufwertung von Feuchtgebieten und kleinen Gewässern" (11 Gewässer), 6. Beteiligung am Projekt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Deutschen Wildtier Stiftung "Mehr Bienen für Berlin - Berlin blüht auf" auf vier Teilflächen, 7. Beteiligung am Bundeswettbewerb "Naturstadt - Kommunen schaffen Vielfalt" mit dem Projekt "Gemeinsam für mehr Biodiversität am Rande der Großstadt – Ein Wildbienen Lehrpfad für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin" gemeinsam mit der Deutschen Wildtier Stiftung, dem NABU Berlin e.V., und Naturschutz Berlin-Malchow e.V., 8. Entwicklung von natürlichen Wiesenflächen durch Anpassung des Pflege- und Mahdregime auf geeigneten, im Fachvermögen des SGA befindlichen, Flächen in Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün.
Hier kommen verschiedene Maßnahmen zur Anwendung: - Beteiligung an der Erprobung des "Handbuchs Gute Pflege" mit dem Pilotprojekt "Stadtgarten Biesdorf", - Qualifizierung der Revierleiter bezüglich der Anwendung des "Handbuchs Gute Pflege" und der klimabewussten naturnahen Pflege des Stadtgrüns, - kontinuierliche Arbeit an der Optimierung der Pflege bezüglich Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt durch regelmäßige Abstimmung mit dem Fachbereich Naturschutz des Umwelt- und Naturschutzamtes.
Hierzu ist nach aktuellem Kenntnisstand davon auszugehen, dass keine dem Schutzziel wiedersprechenden Maßnahmen durchgeführt wurden. Sollten vom Anfragenden konkrete davon abweichende Informationen vorliegen, wird um Mitteilung gebeten und entsprechend recherchiert und geantwortet.
Für die Schutzgebiete und den Außenbereich regelt § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die Verwendung von Gehölzen und Saatgut bezüglich der Verwendung gebietseigener Pflanzen aus den für den Bezirk relevanten Vorkommensgebieten. Diesen Vorgaben wird bei der Pflege und Entwicklung der Freiräume im Bezirk entsprochen. Daneben wird an der Zurückdrängung historisch bedingter Ansiedlung gebietsfremder Arten gearbeitet. Die Empfehlungen der Broschüre "Pflanzen für Berlin - Verwendung gebietseigener Herkünfte" zuständigen Senatsverwaltung und des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege kommen dabei zur Anwendung.
Für Schutzgebiete sind Schutzzweck und Schutzziele in den Schutzgebietsverordnungen festgeschrieben. Auf dieser Grundlage wurden Pflege- und Entwicklungspläne für die Schutzgebiete erstellt. Diese kommen bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte zur Anwendung. Vergleichbare Grundlagen kommen auch für die gesetzlich geschützten Biotope im Bezirk zum Einsatz. Für mehrere Grünanlagen erfolgt die Vergabe von Leistungen auf der Grundlage von Parkpflegwerken. Für alle weiteren Grün- und Freiflächen kommen die Aussagen zu Frage 2. zur Anwendung.
N. Zivkovic
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