Drucksache - 2197/VIII  

 
 
Betreff: Zur Beleuchtung von Sportplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.09.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

 

1.      Welche ungedeckten Sportanlagen im Bezirk haben keine Beleuchtung und sind in der dunklen Jahreszeit nur eingeschränkt nutzbar?

 

Eine Vielzahl der 263 ungedeckten Sportanlagen im Schul- und Sportamt haben keine Beleuchtung, wie zum Beispiel auf allen Kleinspiel- und Mehrzweckanlagen (außer auf 3 Jugendkleinspielfeldern), auf allen Natur-Großspielfeldern oder auch auf allen leichtathletischen Nebenanlagen (außer Laufbeleuchtung Sportanlage Allee der Kosmonauten 131).

 

 

2.      Wann ist mit Abhilfe und der Einrichtung von Beleuchtungsanlagen an den entsprechenden Standorten zu rechnen?

 

Gem. der BA-Vorlage 0729/V vom 27.08.2019 - Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0980/VIII aus der 27. BVV vom 15.11.2018, Beleuchtungseinrichtung für das Kleinfeld auf dem Sportplatz am Teterower Ring 71 wurde berichtet, dass für die Ergänzung der Trainingsplatzbeleuchtung der Sportanlage Teterower Ring 71 Mittel in Höhe von 170 TEUR bereitgestellt wurden. Der Fachbereich Bau des bezirklichen Facility Managements hat am 20.06.2019 vom Schul- und Sportamt den Auftrag zur Umsetzung dieser Maßnahme erhalten.

 

Die für die Trainingsplatzbeleuchtung der Sportanlage Teterower Ring 71 bereitgestellten Mittel in Höhe von 170 TEUR konnten bisher noch nicht umgesetzt werden. Entsprechend der Beantwortung der Kleinen Anfrage 630/VIII vom Juli/August 2020 ist die Maßnahme für die Umsetzung in 2021 vorgemerkt.

Nach Aussage vom Facility Management ist für die Planung ein geeignetes Planungsbüro auszuschreiben. Dieses muss im Rahmen einer Planung eine Baugenehmigung unter Beteiligung der notwendigen Ämter erwirken. Im Resultat dessen wird eine Planung erstellt, welche Grundlage ist für eine öffentliche Ausschreibung und die daraufhin erfolgende Baurealisierung. Ausgehend von den dargelegten notwendigen Vorleistungen und den örtlichen besonderen Gegebenheiten muss für die Realisierung von einem Zeitraum von wenigstens einem Jahr ausgegangen werden. Unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten kann die Auswahl eines Planungsbüros im 1. Quartal 2021 erfolgen.

 

Seites des Schul- und Sportamtes liegen derzeitig keine weiteren Aufträge zur Erstellung von Trainingsplatz- bzw. Laufbeleuchtungen sowie Beleuchtungen von Sportplätzen auf bestehenden ungedeckten Sportanlagen des Fachvermögens Schule und Sport bei FM Bau vor.

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 

 

 
 

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