Drucksache - 2182/VIII  

 
 
Betreff: Auf dem Prüfstand: Wie viel Kinder- und Jugendarbeit wollen wir uns leisten?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.09.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

 

1.      Welcher Bedarf an Kinder- und Jugendarbeit laut dem neuen Jugendförder- und Beteiligungsgesetz gibt, wie viel durch den derzeitig durch den Bestand abgedeckt und welcher Fehlbedarf ergibt sich daraus?

 

Es wird im Land Berlin in allen Bezirken im Jahr 2021 laut Jugendförder- und Beteiligungs-gesetz der erste ausführliche und umfangreiche ca. 25-seitige Jugendförderplan erstellt, der zu allen 5 Angebotsformen der Jugendarbeit Aussagen zum Ist und zum Bedarf sowie zum Fehlbedarf enthalten wird. Hierzu ist ein Beteiligungsprozess von jungen Menschen und eine Einschätzung von Fachkräften integraler Bestandteil. Der Prozess ist abzuwarten, um mit zurzeit noch eher geschätzten Werten diesen Ergebnissen nicht vorzugreifen.

 

 

2.      Wie schätzt das Bezirksamt die quantitative Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit gemessen am Bedarf zwischen 2000 und 2020 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ein?

 

Die Entwicklung ist eher positiv einzuschätzen. Es hat zwar im Rahmen der Bezirksfusion im Jahr 2002 drei bis vier Schließungen kleinerer Jugendfreizeiteinrichtungen gegeben, danach konnte aber eine konstante Landschaft der Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten bzw. sogar ausgebaut werden. Zum Beispiel konnte mit dem Balzer Platz eine große neue Jugendfreizeiteinrichtung ans Netz gebracht werden. Auch der Umzug der ehemaligen „Titanic“ - heute „Kompass“ in ein neu erbautes Gebäude, war sicherlich ein qualitativer Fortschritt. Insbesondere auch das Engagement freier Träger hat zu einem sowohl quantitativen als auch qualitativen Aufschwung beigetragen. Hier seien nur beispielhaft Die Arche, das Cafè Wandelbar und Die Bolle benannt, ohne das Engagement der hier nicht genannten Einrichtungen gering zu schätzen.

 

 

3.      Wie schätzt das Bezirksamt die inhaltliche und konzeptionelle sowohl vergangene als auch gegenwärtige Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit ein, insbesondere nach den beiden Übertragungswellen aus den Jahren 2010 und 2016?

 

Es ist geglückt, inhaltlich und konzeptionell eine kontinuierliche Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit zu gewährleisten. Dies beruht auf einer intensiven guten Zusammenarbeit des Jugendamtes mit den Einrichtungen und Projekten der Kinder- und Jugendarbeit. Dies zeigte auch die im Jahr 2015 durchgeführte und im Ausschuss für Jugendhilfe vorgestellte ausführliche Evaluation der Jugendfreizeiteinrichtungen, die aus kommunaler Trägerschaft an freie Träger der Jugendhilfe übertragen wurden. Wie gut und flexibel die Einrichtungen sich auf immer verändernde Anforderungen in der Jugendarbeit einstellen, zeigte sich jetzt auch mit den Corona bedingten Einschränkungen. Hier wurde mit großem Engagement und innovativen Ideen alles möglich gemacht, den Kontakt zu den jungen Menschen weiter aufrecht zu erhalten und zum Beispiel auch auf digitaler Ebene neue Angebote zu kreieren.

 

 

4.      Wie bewertet das Bezirksamt die Personalausstattung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk?

 

Nach dem Übertragungsprozess 2014, als die letzten in kommunaler Trägerschaft befindlichen Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger der Jugendhilfe übergeben wurden, konnte durch die abgesicherte finanzielle Ausstattung auch eine kontinuierliche personelle Ausstattung dieser Jugendfreizeiteinrichtungen gewährleistet werden. Auch bei den vorher nicht in kommunaler Trägerschaft befindlichen Jugendfreizeiteinrichtungen konnte die personelle Situation kontinuierlich angehoben werden.

 

 

5.      Welche Aussagen lassen sich zum baulichen Zustand der Einrichtungen insgesamt treffen?

 

Grundsätzlich besteht weiterhin ein erheblicher Sanierungsbedarf in Höhe von rund 11,56 Mio. Euro für die Einrichtungen der Allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit.

Dabei entfallen auf Hochbaumaßnahmen rund 7,3 Mio. Euro und als Bedarf angemeldete Freiflächensanierungen von rund 3,1 Mio. Euro. Für einen Betrag von 1.156.000 Euros gibt es bereits Förderbestätigungen bzw. ist die Möglichkeit der Finanzierung aus der baulichen Unterhaltung des Jugendamtes geklärt. Es wurden Sanierungsbedarfsmeldungen der Nutzer der Einrichtungen aus dem Jahr 2019 zugrunde gelegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in größerem Umfang Maßnahmen erforderlich sind. Durch die begrenzten finanziellen Mittel der baulichen Unterhaltung des Jugendamtes sind nicht alle gewünschten Projekte umsetzbar; oft ist dies abhängig von einer Förderung aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln. Erschwerend kommt hinzu, dass die bereits langfristig schwierige personelle Situation bei der Serviceeinheit Facility Management, Fachbereich Bau dazu führte, dass teilweise Fördermittel zurückgegeben werden mussten oder gar nicht beantragt werden konnten. Die bekannten notwendigen Sanierungsmaßnahmen werden im Rahmen der verfügbaren Mittel entsprechend Priorisierung nach und nach abgearbeitet.

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 

 
 

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