Drucksache - 2174/VIII  

 
 
Betreff: Zum Demokratiefest am 05.09.2020
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDBzStR SchulSportJugFam
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.09.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
08.10.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Frage 1: Wie schätzt das Bezirksamt die Vorkommnisse auf dem Demokratiefest „Schöner leben ohne Nazis“ am 05.09.2020 auf dem Alice-Salomon-Platz ein, bei denen Herr Gunnar Lindemann, ein in unserem Bezirk direkt gewähltes Mitglied des Abgeordnetenhauses, durch Mitarbeiter des Veranstalters tätlich angegriffen worden ist?

Es gab keine besonderen Vorkommnisse bei dem Fest. Ein Besucher wurde gebeten, das Fest zu verlassen, nachdem er sich nicht an das Hausrecht gehalten hat. Er wurde aufgefordert, keine Personennahaufnahmen von Besucherinnen und Besuchern zu machen. Dem folgte der Besucher -trotz mehrmaliger Aufforderung- nicht. Die beauftragte Sicherheitsfirma verwies ihn dann des Festes.

Frage 2: Wie schätzt das Bezirksamt die Tatsache ein, dass dem Veranstalter eines „Demokratiefests“ bei der Unterweisung seiner Mitarbeiter nicht einmal Grundkenntnisse über Demokratie geläufig waren, die besagen, dass bei einem durch öffentliche Zuwendungen geförderten Fest auf einem öffentlichen Platz selbstverständlich allen Bürgern und Bürgerinnen die Anwesenheit erlaubt sein muss?

Das Fest war für alle Bürgerinnen und Bürger offen und konnte von allen -unter Berücksichtigung der notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln- besucht werden.

Frage 3: Wie verhält sich das Bezirksamt zu der Tatsache, dass Menschen, die durch ein AfD- Abzeichen als Anhänger konservativer Überzeugungen erkennbar waren, der Zutritt zu diesem Fest verweigert wurde?

Es gab hier nur einen Fall. Der Sicherheitsdienst forderte einen Besucher auf, das Abzeichen abzunehmen und einen Mund-Nasenschutz anzulegen. Beides verweigerte der Besucher und durfte somit das Festgelände nicht betreten.

 

Der Veranstalter hatte vorab vereinbart, dass Parteimitglieder, unabhängig von der Partei, bei dem Demokratiefest keine Abzeichen tragen. Der schwerwiegende Grund für das Versagen des Betretens war jedoch, dass der Besucher keinen Mund-Nasenschutz tragen wollte.

Frage 4: Welche Folgerungen zieht das Bezirksamt aus den Vorkommnissen, um zu erreichen, dass der Begriff „Demokratie“ auch bei Veranstaltungen, deren Schirmherrin die Bürgermeisterin ist, zukünftig eine demokratische Gesinnung nicht nur vortäuscht, sondern in der Praxis mit Leben erfüllt wird?

Bei dem Fest „Schöner leben ohne Nazis“ handelt es sich um ein Demokratiefest, welches sich an alle Menschen richtet. Das Bezirksamt sieht hier keinen Handlungsbedarf.

Frage 5: Auf welche Weise will das Bezirksamt dafür sorgen, dass der Veranstalter, der vorfindlich in diesem Jahr nicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Förderung erfüllt hat, die an ihn für dieses Fest ausgereichte Fördermittel zurückzahlt und ich Zukunft vom Empfang von Fördermitteln ausgeschlossen wird?

Der Träger verfügt über die erforderlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel. Das Fest wurde erfolgreich durchgeführt. Fördermittel werden nicht zurückgefordert.

Der Träger ist auch weiterhin berechtigt, Fördermittel zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.

Eine abschließende Prüfung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises der zugewendeten Mittel

 

 

 

 

Gordon Lemm

BzStR SchulSportJugFam

 
 

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