Drucksache - 2123/VIII  

 
 
Betreff: Zu Veranstaltungen in den Gärten der Welt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzStRin WirtSG
Verfasser:Zivkovic, Nadja 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
20.08.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Frage 1.  Welche konkreten Bedingungen-Wochentage, Zeiträume, etc. – gelten für Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung der Freilichtbühne in den Gärten der Welt?

 

Jede geplante/ beantragte Veranstaltung wird nach den Regeln der geltenden Veranstaltungslärm-Verordnung sowie der Beurteilungsgrundlagen der TA Lärm geprüft.

In der Veranstaltungslärm-Verordnung sind für Veranstaltungen u. a. die Aspekte der Häufigkeit von Veranstaltungen, der verschiedenen Geräuschpegel, der tiefen Frequenzen, der Anzahl der p. a. max. möglichen Veranstaltungstage in Abhängigkeit der Einschätzung der Veranstaltungsarten aufgeführt. Zu beurteilende Geräuschimmissionen umfassen nicht nur den reinen Beschallungslärm. Zu berücksichtigen sind auch Geräuschpegel, die durch Auf- und Abbauarbeiten ausgeführt werden, Geräusche des Publikums, der Proben, der Soundcheck, sowie durch die Veranstaltung verursachten Verkehrsgeräusche.

Die Belange des Naturschutzes spielen eine wesentliche Rolle bei der Planung der Veranstaltungen.

 

Der Eigentümer der Bühne stellt zum Jahresbeginn sein Konzept für das laufende Jahr vor und bespricht dieses mit der zuständigen Berde. Dabei werden nicht nur o. g. Aspekte beleuchtet.

So wird in der Planung u. a. auch die Belastung durch Geräusche an maßgeblichen Immissionsorten, die parallel durch andere Emittenten betroffen sind, berücksichtigt.  

 

Da Veranstaltungen auf Grund ihrer Inhalte sehr vielschichtig sind, werden konkrete Bedingungen ausschließlich nach eingehender Prüfung der Anträge für jede Veranstaltung nach der Beurteilung o. g. Kriterien separat festgelegt.  

 

 

Frage 2. Welche Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern im Umfeld der Gärten der Welt sind dem Bezirksamt in Bezug auf Veranstaltungen auf der Freilichtbühne bekannt?

 

Die vorliegenden Beschwerden aus den vergangenen Jahren bezogen sich ausschließlich auf Geräuschpegel durch Beschallungsanlagen bzw. auf nicht verstärkte Livemusik durch Musikinstrumente.

In diesem Jahr gab es hinsichtlich der Nutzung der Freilichtbühne in den Gärten der Welt bisher keine Beschwerde.

 

 

 

N. Zivkovic

BzStRin WirtSG

 
 

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