Drucksache - 1885/VIII  

 
 
Betreff: Keine Strafzinsen für soziale Projekte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Schwarz, Sabine 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.01.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Auflagen in den Bewilligungsbescheiden für soziale Projekte, die mit Fördermitteln realisiert werden, dahingehend überprüft werden, dass Projektträger nach dem Ablauf des Förderzeitraums nicht mit Strafzinsen belastet werden, wenn sie bei Zahlungsabrufen innerhalb des Projektzeitraumes die kurzen Ausgabefristen der Gelder von sechs Wochen oder zwei Monaten überschreiten.

 


Begründung:

Vereine, Freie Träger der Jugend- und Freizeiteinrichtungen, die soziale Projekte mit Mitteln aus Förderprogrammen des Landes Berlin, des Bundes bzw. Europa realisieren, sind verpflichtet, diese Mittel entsprechend der Landeshaushaltsordnung zu verwenden, sorgsam und sparsam mit den Mitteln, immerhin aus Steuermitteln, umzugehen. Das ist eine seriöse und nachvollziehbare Beauflagung.

 

Allerdings werden sie auch verpflichtet, finanzielle Mittel, die sie im Laufe des Förderzeitraums in mehreren Teilbeträgen der Gesamtsumme abrufen, diese pauschal innerhalb von zwei Monaten oder gar sechs Wochen auszugeben. Diese Auflagen gab es schon immer, aber in den letzten zwei Jahren hat das Bezirksamt als Fördermittelgeber begonnen, wenn es dabei zu Verzögerungen kam, nach der Prüfung bei Abschluss des Gesamtprojekts Strafzinsen zu berechnen und dementsprechend Gelder, die der Fördermittelnehmer verauslagt hatte, nicht zurück zu zahlen.

 

Bestimmte einzelne Bausteine in Projekten werden im Laufe des Projektzeitraums ggf. in anderer zeitlicher Reihenfolge realisiert als im Projektantrag vorgesehen. Das ergibt sich aus mitunter veränderten Bedingungen, die nicht immer vorhersehbar sind. Dadurch kommt es zu Verschiebungen beim Verwenden der Projektgelder und den Zahlungsabrufen.

 

Wenn letzten Endes die Mittel aber wie gefordert, entsprechend der Landeshaushaltsordnung, sorgsam und sparsam und in dem Umfang wie im Plan dargestellt, verwandt wurden, ist die Erhebung von Strafzinsen nicht nachvollziehbar und nicht gerade fördernd und wertschätzend für demokratisches Mitgestalten, Teilhabe am Gemeinwesen, Engagement bei der Realisierung von Projekten im Bereich der Kinder-, Jugend und Sozialarbeit.

 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin