Drucksache - 1210/VIII
O .g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie gedenkt das Bezirksamt im weiteren Verfahren zur Instandsetzung des Parkplatzes an UKB, Warener Straße, vorzugehen?
Die Öffentlichkeit wird durch die eindeutige Beschilderung am Eingang ausgeschlossen. Das Betreten auf eigene Gefahr wird angekündigt. Sollte es zu einem Schaden kommen, so liegt ein zivilrechtlicher Sachverhalt vor.
Es sei darauf hingewiesen, dass im unmittelbaren Umfeld mehrere Stellplatzalternativen vorhanden sind.
2. Ist vom Eigentümer, MEON-Simplex Immobilien- und Verwaltungs-GmbH, eine Antwort auf das Schreiben vom 03.08.2018, von Bezirksstadtrat WirtSG, eingegangen?
Nein, es ist keine Antwort auf das Schreiben eingegangen.
3. Wenn ja, was ist der Inhalt des Schreibens?
Siehe 2.
4. Wird der Eigentümer seiner Verpflichtung, einen ordnungsgemäßen und sicheren Parkplatz anzubieten, gerecht werden?
Siehe 2.
5. Wenn nein, was kann das Bezirksamt diesbezüglich noch unternehmen?
Ordnungsbehördliche Maßnahmen sind nicht möglich, da von dem Parkplatz keine Gefahr ausgeht.
N. Zivkovic |
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