Drucksache - 1589/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 17.09.2004 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 28.10.04 1. Gegenstand der Vorlage: Benennung der VertreterInnen des
Bezirksamtes für die Trägervertretung der ARGE nach § 44 b SGB II 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
14.09.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1092/II der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. Dr. Klett Dagmar
Pohle Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales,
Wirtschaft und Beschäftigung Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 13.09.04 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 1092/II A. Gegenstand der Vorlage: Benennung der VertreterInnen des
Bezirksamtes für die Trägervertretung der ARGE nach § 44 b SGB II B. Berichterstatter: Bezirkstadträtin Frau Pohle C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt,
folgende VerterterInnen für die Trägervertretung nach § 7 der
Rahmenvereinbarung zu benennen: a) die/den für Personal und
Haushalt zuständige/n Bezirksstadträtin/Bezirksstadtrat; b)
die/den für Soziales zuständige/n Bezirksstadträtin/Bezirksstadtrat; c) die Leiterin/den
Leiter des Sozialamtes. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Bezirksstadträtin für Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung Anlage D. Begründung Anlage zur BA-Vorlage 1092/II Die Bildung
einer Trägervertretung begründet sich in § 7 der o.g.
Rahmenvereinbarung. Die ArGe
hat zwei Träger: die örtlich zuständige Arbeitsagentur und das Land Berlin,
vertreten durch das örtlich zuständige Bezirksamt. Die
Trägervertretung setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertretern/innen der
Träger der ArGe. Bei der Bestellung der Vertreter/innen des Bezirksamtes haben
die Bezirksämter § 15 Landesgleichstellungsgesetz zu beachten. Die
Trägervertretung wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n
Vorsitzende/n für die Dauer von 5 Jahren. Die erste Amtszeit endet am
31.12.2009. |
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