Drucksache - 1589/V  

 
 
Betreff: Benennung der VertreterInnen des Bezirksamtes für die Trägervertretung der ARGE nach § 44 b SGB II (BA-Vorlage Nr. 1092/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR FinImBzStR FinIm
Verfasser:Pohle, DagmarPohle, Dagmar
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.10.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 21.09.2004 PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    17.09.2004

 

 

  

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.10.04

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Benennung der VertreterInnen des Bezirksamtes für die Trägervertretung der ARGE nach § 44 b SGB II

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 14.09.04 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1092/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadträtin für Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung

 

 

Anlage

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 13.09.04

SozWirt Ref                6002

    

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 1092/II

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Benennung der VertreterInnen des Bezirksamtes für die Trägervertretung der ARGE nach § 44 b SGB II

 

B. Berichterstatter:      Bezirkstadträtin Frau Pohle

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt beschließt, folgende VerterterInnen für die Trägervertretung nach § 7 der Rahmenvereinbarung zu benennen:

                                                     a) die/den für Personal und Haushalt zuständige/n Bezirksstadträtin/Bezirksstadtrat;                                         b) die/den für Soziales zuständige/n Bezirksstadträtin/Bezirksstadtrat;                                            c) die Leiterin/den Leiter des Sozialamtes.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:      Sozialgesetzbuch-Zweites Buch (II) -Grundsicherung für Arbeitssuchende- (SGB II) § 44 b; Senatsvorlage Nr. 2003/04 - Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit zur Gründung der Arbeitsgemeinschaften; §§ 15, 36 Abs. 2b BezVG

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksstadträtin für Soziales, Wirtschaft

und Beschäftigung

 

 

Anlage

 

D. Begründung                                                                Anlage zur BA-Vorlage 1092/II

 

 

 

 

 

Die Bildung einer Trägervertretung begründet sich in § 7 der o.g. Rahmenvereinbarung.

 

Die ArGe hat zwei Träger: die örtlich zuständige Arbeitsagentur und das Land Berlin, vertreten durch das örtlich zuständige Bezirksamt.

Die Trägervertretung setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertretern/innen der Träger der ArGe. Bei der Bestellung der Vertreter/innen des Bezirksamtes haben die Bezirksämter § 15 Landesgleichstellungsgesetz zu beachten.

 

Die Trägervertretung wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n für die Dauer von 5 Jahren. Die erste Amtszeit endet am 31.12.2009.

 

 
 

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