Drucksache - 0841/VIII
O .g. Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Bezirksamt arbeitet daran, den Spielplatz schnellstmöglich zu eröffnen. Die Rasenflächen müssen einen Deckungsgrad von 80% aufweisen. Aktuell steht der Auftragnehmer in der Pflicht, den Spielplatz inkl. Vegetationsbereiche funktionsbereit zu übergeben. Somit haftet der Auftragnehmer aktuell für entstehende Schäden an den Vegetationsflächen.
Eine kurzfristige Teilöffnung ist nicht möglich, da sämtliche Gewährleistungsansprüche und Fertigstellungspflegen für die Vegetationsflächen vor Herstellung der Funktionsfähigkeit beim Auftragnehmer entfallen würden und zusätzlich Mittel aus dem Haushalt des Bezirksamtes aufgewendet werden müssten, um die Funktionsfähigkeit später herzustellen. Weiterhin ist dadurch mit Zusatzkosten durch aufwendigere Pflege zu rechnen.
Johannes Martin
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin