Drucksache - 0841/VIII  

 
 
Betreff: Zum Spielplatz Stadtgarten Biesdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzStR WirtSG
Verfasser:Martin, JohannesKeßler, Rolf
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.04.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStR WirtSG PDF-Dokument

O .g. Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Wann können die Kinder und Anwohner endlich den Spielplatz benutzen?

 

Das Bezirksamt arbeitet daran, den Spielplatz schnellstmöglich zu eröffnen. Die Rasenflächen müssen einen Deckungsgrad von 80% aufweisen.

Aktuell steht der Auftragnehmer in der Pflicht, den Spielplatz inkl. Vegetationsbereiche funktionsbereit zu übergeben. Somit haftet der Auftragnehmer aktuell für entstehende Schäden an den Vegetationsflächen.

 

  1. Ist wenigstens eine kurzfristige Teilöffnung möglich?

 

Eine kurzfristige Teilöffnung ist nicht möglich, da sämtliche Gewährleistungsansprüche und Fertigstellungspflegen für die Vegetationsflächen vor Herstellung der Funktionsfähigkeit beim Auftragnehmer entfallen würden und zusätzlich Mittel aus dem Haushalt des Bezirksamtes aufgewendet werden müssten, um die Funktionsfähigkeit später herzustellen. Weiterhin ist dadurch mit Zusatzkosten durch aufwendigere Pflege zu rechnen.

 

 

 

Johannes Martin

 

 
 

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