Drucksache - 0833/VIII  

 
 
Betreff: Zur Schließung des Bürgeramts Helle Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzStRin WeiKultSozFM
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.04.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

1. Wann hat das Bezirksamt das Ausbleiben des regelmäßigen Filterwechsels der Belüftungsanlage das erste Mal gegenüber dem Vermieter angemahnt und wie lange war der letzte Filterwechsel davor her?

Die erste Störung an der Lüftungsanlage wurde am 06.02.2018 durch das Objektmanagement an die Gebäudeleitzentrale des Vermieters gemeldet. Durch den Vermieter wurde zeitnah eine Fachfirma beauftragt, die die Anlage zurückgesetzt hatte. Der Mangel war danach augenscheinlich behoben.

Am 28.03.2018 erreichte das Objektmanagement eine erneute Anzeige des Leiters des Bürgeramtes über eine akute Störung der Lüftungsanlage, worauf der Vermieter schriftlich über den Sachstand informiert und zur Beseitigung des Mangels aufgefordert wurde. Der Vermieter teilte am 28.03.2018 mit, dass umgehend entsprechende Maßnahmen veranlasst werden und die Anlage durch ein Fachunternehmen geprüft wird. Am 29.03.2018 wurde dem Objektmanagement mitgeteilt, dass die Anlage wieder in Betrieb ist. Am 03.04.2018 wurde der Vermieter über eine wiederholte Störung der Anlage informiert. Am 04.04.2018 erfolgte eine erneute Überprüfung der Anlage durch die Lüftungsfirma. Hierbei wurde festgestellt, dass die Abluftfilter vermutlich durch Baumaßnahmen in einer anderen Mieteinheit des Vermieters stark verschmutzt wurden. Nach Auskunft des Vermieters erfolgte die letzte Wartung der Anlage im Oktober 2017. Durch den Vermieter wurde der Einbau neuer Filter veranlasst, die aufgrund der Bestellzeit erst am 09.04.2018 eingebaut werden konnten. Am 09.04.2018 teilte der Vermieter mit, dass die Anlage wieder in Betrieb ist. Trotzdem kam es weiterhin zu Beschwerden der Mitarbeiter/innen über starke Zugerscheinungen, zu geringe Temperaturen und fehlenden Luftaustausch. Am 16.04.2018 erfolgte eine Meldung darüber, dass die Lüftungssituation weiterhin unbefriedigend ist. Am 20.04.2018 teilte der Vermieter mit, dass am 24.04.2018 eine zweite Fachfirma die Lüftungsanlage im Bürgeramt prüft, um eine Zweitmeinung einzuholen. Im Ergebnis dieser zweiten Überprüfung wurde nach aktuellem Stand mitgeteilt, dass die Anlage neu eingestellt werden muss und ggf. auch andere Filter eingesetzt werden müssen. Dem Vermieter wurde dieser Sachverhalt unverzüglich am 24.04.2018 mitgeteilt und darum gebeten, das entsprechende Protokoll bei der Fachfirma abzufordern und umgehend die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Durch den Vermieter wurde am 25.04.2018 der ordnungsgemäße Zustand der Lüftungsanlage angezeigt. Dies erfolgte in Kenntnis der Ergebnisse der im Auftrag des Vermieters eingeholten Zweitmeinung zum technischen Zustand und der Funktionsfähigkeit.

Für das Bezirksamt als Mieter ist die Information des Vermieters maßgeblich, wonach:

Zitat: “….   Hiermit zeige ich Ihnen den ordnungsgemäßen Zustand der Lüftungsanlage an und appelliere noch einmal an Sie, den Betrieb wieder aufzunehmen, da nachweislich keine gesundheitliche Gefährdung für Ihre Mitarbeiter besteht und die Anwohner auf ihre Ämter angewiesen sind..“.

2. Sollte ein Fehlverhalten des Vermieters vorliegen, hat das Bezirksamt eine Mietminderung durchgeführt und wenn ja, über welche Höhe?

Dem Vermieter gegenüber wurde angezeigt, dass die Zahlung der Miete unter dem Vorbehalt einer Rückforderung erfolgt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Prüfung – ggf. auch unter Einbeziehung des Rechtsamtes – hinsichtlich der Geltendmachung möglicher Minderungsansprüche gegenüber dem Vermieter. Es wird hierbei angestrebt, eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter zu erzielen. Es kann dahingehend zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Mitteilung über die Höhe einer Mietminderung erfolgen.

 

Juliane Witt

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin