Drucksache - 1748/VII  

 
 
Betreff: Zum Abschlussbericht der DS 0941/VII - Öffentliche Bekanntmachungen des Bezirksamtes öffentlich machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzBm/BzStR SchulSportFinPers
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
29.01.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.

Der Abschlussbericht des Bezirksamtes zur Drucksache 0941/VII wurde im Rahmen der Konsensliste a) in der BVV am 04.09.2014 zur Kenntnis genommen und die Drucksache damit erledigt.

 

Der BVV-Beschluss zur Drs. 0941/VII lautete:

„Das Bezirksamt wird ersucht, künftig öffentliche Bekanntmachungen des Bezirksamtes (beispielsweise Widmung/Einziehung von Straßenland und Grünflächen, Grundstücksnummerierungen, ...) nicht nur im "Amtsblatt für Berlin" zu publizieren, sondern zugleich auch dauerhaft abrufbar auf anderen zeitgemäßen, allgemein und öffentlich erreichbaren Kanälen zur Verfügung zu stellen.“

 

Dazu erfolgte eine Abfrage aller Fachabteilungen des Bezirksamtes. Die entsprechenden Stellungnahmen sind im Abschlussbericht zur Drucksache 0941/VII dokumentiert.

Den einzelnen Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass durch die Abteilungen durchaus zeitgemäße, allgemein und öffentlich erreichbare Kanäle genutzt werden, nämlich entsprechend der GGO I, § 20 (1), die Möglichkeit der zusätzlichen Nutzung des Internet-Portals der Berliner Verwaltung.

 

Zu 2.

Im o. g. Abschlussbericht zur Drucksache 0941/VII wurden neben den Stellungnahmen der Fachabteilungen gleichfalls die rechtlichen Grundlagen dazu dargestellt und berichtet, dass darüber hinaus keine Spielräume für zusätzliche Informationen bestehen.

Die Frage 2 der Mündlichen Anfrage ist hier insoweit nicht nachvollziehbar, dass die Stellungnahmen der Abteilungen durchaus Aussagen zur parallelen Nutzung des Internet-Portals der Berliner Verwaltung liefern. Darüber hinaus lagen keine weiteren Aussagen für den Abschlussbericht vor.

 

 

 

Komoß

 
 

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