Drucksache - 1189/VII  

 
 
Betreff: Zum Projekt „Alte Börse“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR WirtStadt
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
21.11.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Die. o. g. Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

 

Frage 1: Wie ist die aktuelle planungs- und baurechtliche Situation im Bereich Magerviehhof/Alte Börse?

 

Planungsrecht

 

Das Grundstück ist Bestandteil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Deshalb beurteilt sich die Zulässigkeit eines Vorhabens i.S.d. § 29 BauGB auf der Rechtsgrundlage des § 34 Abs. 1 BauGB danach, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist der Nachweis des Rücksichtnahmegebotes gegenüber dem angrenzenden Wohnen, insbesondere hinsichtlich der Lärmimmission, zu erbringen. Des Weiteren ist der Nachweis der gesicherten Erschließung über die gegenseitige Eintragung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten im Baulastenkataster auf den Flächen der Lindenallee zu erbringen.

 

Außerdem muss ein geplantes Vorhaben den Zielstellungen der laufenden Bebauungsplanverfahren XXI-40a und XXI-40c "Magerviehhof" entsprechen.

 

Für das Gelände des ehemaligen "Magerviehhofes" wurde durch das Bezirksamt Marzahn mit BA-Beschluss Nr. III/11/96 vom 05.03.1996 der Bebauungsplan XXI-40 eingeleitet. Die Bewältigung der städtebaulichen Entwicklungsprobleme hinsichtlich der Nutzungsstruktur und der Erschließung waren zu umfassend, so dass eine Aufteilung des Bebauungsplanes in drei "Teil"-Bebauungspläne erforderlich war. Mit BA-Beschluss Nr. 21/II vom 29.01.2002 wurde die Weiterführung des Verfahrens beschlossen.

Es ist mit BA-Beschluss 0783/III vom 25.08.2009 für die Bebauungspläne XXI-40a und 40c beabsichtigt, den Standort auf Grund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen derart zu entwickeln, dass eine Einordnung eingeschränkter gewerblicher Nutzungen und eine Wohnbebauung erfolgen können.

 

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Bürgerbeteiligung) wurden die Bürger/-innen für den Bereich westlich entlang der Beilsteiner Straße - der Bereich des ehemaligen Magerviehhofes - im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Änderung der Planungsziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen informiert. Dem Ergebnis der Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Äußerungen wurde durch das Bezirksamt zugestimmt und die BVV wurde darüber in Kenntnis gesetzt.

 

Geplante Festsetzungen der Bebauungspläne sind:

 

?      Gewerbliche Bauflächen für den unter Denkmalschutz stehenden Magerviehhof mit seinen dazugehörigen historisch gewachsenen Strukturen.

?      eingeschränktes Gewerbegebiet westlich anschließend, (beinhaltet die Fläche der Börse), Mit dieser Nutzungsausweisung sollen nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören planungsrechtlich gesichert werden. Innerhalb der Flächen des eingeschränkten Gewerbegebietes solle über die Lindenallee die Anbindung an die Marzahner Chaussee bzw. Merler Weg erfolgen.

?      Allgemeines Wohngebiet, westlich begrenzt von der unter Denkmalschutz stehenden Lindenallee und östlich von der Beilsteiner Straße bzw. Marzahner Chaussee,

?      Die öffentlichen Verkehrsflächen der Beilsteiner Straße sollen in einer Breite von 13 m gesichert werden.

 

Baurecht

 

Stand der Bauanträge in 2013:

 

1. Beilsteiner Str. 9-39/Beilsteiner Str. 105/Beilsteiner 51-85

 

Neubau EFH/ZFH

1. BA

Parz. 11, 23, 13, 16, 18, 6, 15,10, 22, 25, 30, 3, 26, 19, 2, 14, 31

 

2. BA

Parz. 2, 22,1, 3, 6, 26, 27, 31

 

3.BA

Parz. 2, 17, 18,19, 20, 9

 

NÄ einer Halle in Sporthalle für Beachvolleyball (bisher nur Vorbescheid erteilt)

 


2. Beilsteiner Str. 51-85

 

1. Abbruch 5 Gebäude (Abbruch erledigt)

 

 

2. Nutzungsänderung Alte Börse, sowie Güterstation, Baracke, Gebäude 20, Gebäude 23 in Gewerbegebäude  

 

(Beteiligung FB Stapl., UD im eBG erfolgt, bauaufsichtlich BVL vollständig,

Nachforderg. FB Stapl separat

verm. Lageplan Teilausschnitt vorh. - Vorraussetzung für weitere Bearbeitung i.V.m. erfdl. GFL-Recht Lindenallee

Vorprüfung eines Planes zur Baulasteintragung mit BWA 13 besprochen, ÖbVI Rücksprache erfolgte dazu, Pläne noch nicht vorh.- öffentl. Erschließung über GFL-Recht/FW-Zufahrt immer noch offen

 

Aufteilung des Antrags nach Nachlieferung der BVL am 30.09.2013 in

  ? NÄ Alte Börse zum Veranstaltungsort (unter 160-2013-2713, da Sonderbau)

  ? NÄ Güterstation, Baracke, Gebäude 20, Gebäude 23 in Gewerbe (läuft unter 140-2013-1525

     weiter, geä. hat sich zum Erstantrag die Hinzunahme des Gebäudes 23)

 

Baustopp seit 4.11.2013 für beide Anträge

 

Zur Börse: Klärung der FW-Zufahrt über Kröver Str. ,Bauherr und Bevollm. wurden informiert diesen Sachverhalt mit Brandschutzprüfer zu klären, da FW-Zufahrt über Kröver Str. im Brandschutzprüfbericht vorhanden ist.

 

 

3. NÄ Freifläche für Wochen- und Trödelmarkt

 

(unter 140-2013-1526, Beteiligung FB Stapl., UD im eBG erfolgt,

bauaufsichtlich BVL vollständig

verm. Lageplan Teilausschnitt vorh. - Vorraussetzung für weitere Bearbeitung i.V.m. erfdl. GFL-Recht Lindenallee

Vorprüfung eines Planes zur Baulasteintragung mit BWA 13 besprochen, ÖbVI Rücksprache erfolgte dazu, Pläne noch nicht vorh.- öffentl. Erschließung über GFL-Recht/FW-Zufahrt immer noch offen

 

Baustopp seit 4.11.2013

 

 


Frage 2: Was ist erforderlich, um für das Projekt "Alte Börse" möglichst bald Baurecht zu schaffen?

 

Prinzipiell besteht für das Projekt "Alte Börse" Baurecht nach § 34 BauGB. Zur Sicherung der durch den Bezirk beabsichtigten langfristigen Planung ist eine zügige Umsetzung des Bebauungsplanes notwendig.

 

-                  rechtssichere Erschließung

? privatrechtliche Regelung im Wege der Kaufverträge und Vollzug der öffentlich-rechtlichen Sicherung (Baulast)

 

-      Vereinbarkeit beabsichtigter Nutzungen mit den planungsrechtlichen Zielen sowie dem Rücksichtnahmegebot gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung

? keine Erschließung über vorhandene "Stichstraße" in Verlängerung der Kröver Straße

? Konzept entsprechend beabsichtigter Ziele des B-Planverfahrens
- Achse der Lindenallee vom Südtor bis Höhe Merler Weg, dort Anbindung
   an den Merler Weg

? Prüfung der potenziellen Störungen von
a) gewerblichen Nutzungen wie Gerüstbau
b) Eventgastronomie, Veranstaltungskonzepte, Clubs
durch entsprechende Gutachten und belastbare Angaben über Art der Veranstaltungen, Zeiten, Anzahl der Gäste, Stellplatznachweise o.a.

 

 

 

Christian Gräff

 
 

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