Drucksache - 1185/VII  

 
 
Betreff: Zur Baugenehmigung Discounter in Mahlsdorf (Kreisverkehr)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:von Neumann, Nickel 
Drucksache-Art:Dringliche Große AnfrageDringliche Große Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
21.11.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringliche Große Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Vorsteherin:

 

Wir beginnen mit der Drucksache 1185, eine Dringliche Große Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN "Zur Baugenehmigung Discounter in Mahlsdorf". Zur Begründung bitte Herr von Neumann.

 

Herr von Neumann:

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Mitverordnete, liebe Gäste,
uns ereilte in der letzten Woche eine Nachricht, dass in Mahlsdorf am Kreisel ein Discounter gebaut werden soll und dazu ist bereits eine Baugenehmigung erteilt worden. Und dies verwundert uns und mich und viele MahlsdorferInnen zum Höchsten, weil es nämlich erstaunlicherweise gegen die Ratschläge der Akteursrunde, die die in ungefähr zweijähriger Arbeit für das Ortsbild Mahlsdorf erarbeitet hat, gegen diese Ratschläge verstößt. Ist unverständlich, wie man so was machen kann. Es verstößt auch gegen einen BVV-Beschluss. Wir haben hier gemeinsam mehrheitlich beschlossen, dass das Haus Nummer 97 Hönower Straße unter Schutz gestellt wird.

Die Baugenehmigung zeigt, dass dieses Haus abgerissen werden darf. Also da habe ich meine großen Probleme, und deshalb habe ich das hier heute dringlich eingebracht und ich hoffe, dass der Bezirksstadtrat, der zuständige, eine qualifizierte Antwort geben kann.
Danke.

 

Vorsteherin:

 

Fürs Bezirksamt antwortet Herr Gräff.

 

Herr Gräff:

 

Ja Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr von Neumann,
also ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Aus unserer Sicht wurde die Akteursrunde nicht missachtet, sie wurde regelmäßig über den Stand der Planung des Genehmigungsverfahrens informiert. Außerdem hat sich das Bezirksamt mehrfach bemüht, und insofern können Sie gerne das Wortprotokoll dann beantragen, wäre sicherlich sinnvoll bei der Sache, da wird ja auch dann im Nachhinein immer viel erzählt.

Ich würde Ihnen gerne mal vorlesen, wie und wann wir uns bemüht haben.

Es gab am 19.03.2012 ein Gespräch mit Lidl bei mir am Tisch, beim Stadtrat selbst, wo wir darauf hingewiesen haben, dass es ein hohes öffentliches Interesse gibt, dieses Vorhaben vorzustellen. Es gab eine nochmalige Einladung am 06.06. und eine Absage, weil die Grundstücksfrage immer noch nicht geklärt ist, also in die Akteursrunde. Es gab eine erneute Einladung am 15.08.2012 und eine Absage des Unternehmens, weil die Eigentumsfrage noch nicht geklärt ist. Es gab eine Einladung am 16.10.2012 und eine Absage, weil die Eigentumsfrage noch nicht geklärt ist. Es gab im Fachbereich Stadtplanung am 06.02.2013 ein Gespräch mit Projektvorstellungen, wo wir noch mal darum gebeten haben, das Projekt in der Akteursrunde vorzustellen. Schriftliche Einladungen zur öffentlichen Akteursrunde gab es dann am 21.05.2013, Lidl hat hier schriftlich eine Absage wegen einer Dienstreise erteilt, am 17.05., und es gab nochmals eine Einladung für die Akteursrunde am 24.06.2013, und laut Antwortschreiben von Lidl lehnt diese die Präsentation in der Akteursrunde ab. Also insofern, das lass ich mir auch nicht unterstellen, von niemandem, dass wir uns dabei nicht bemüht haben. Ich kann nur niemanden in Zwangshaft dafür nehmen, ob er ein Vorhaben am Ende der Öffentlichkeit vorstellt oder nicht.

Für das Vorhaben bestand eine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB. Damit lag auch unter Berücksichtigung der übergeordneten Planung, unter anderem des bezirklichen Zentrenkonzeptes, kein planungsrechtlicher Versagungsgrund für das Bauhaben vor. Der Standtort befindet sich innerhalb des Ortsteilzentrums Mahlsdorf, in dem die Einzelhandelsnutzung zur Versorgung der Bevölkerung integriert werden soll. Das ist ja erklärtes Ziel dieses Hauses, auch des Bezirksamtes. Insofern war die Erforderlichkeit des Ausschlusses von Einzelhandelsnutzung im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens 2333 nicht gegeben. Das haben wir in diesem Jahr schon mal in diesem Hause miteinander behandelt. Andere Ziele des Bebauungsplans, wie zum Beispiel die nicht bebaubaren Grundstücksflächen, wurden durch das Vorhaben ebenfalls nicht beeinträchtigt. Insofern hätte jede Veränderung des Bebauungsplans oder Verzögerung auf jeden Fall schadensersatzrechtliche Forderungen gegen sich gezogen.
 

Zum zweiten: Für die Verhinderung eines Abrisses fehlen der Hönower Straße völlig die Rechtsgrundlagen. Das Gebäude liegt nicht im Geltungsbereich einer rechtsgültigen Erhaltungssatzung und bedarf keiner denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für die Beseitigung. Eine Anzeige des Abrisses bei der Bauaufsichtsbehörde regelt sich gemäß § 62 Berliner Bauordnung. Nur für Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 schreibt die Bauordnung Berlin eine Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde vor.
 

Eine Prüfung und Freigabe einer Beseitigungsanzeige, da kommen wir ja heute vielleicht noch mal zu, sind nicht vorgeschrieben. Beim Fachbereich Bauaufsicht liegt diesbezüglich kein Antrag vor. Im Sinne eines weitergehenden Erhaltes der straßenraumbegleitenden Bebauung entsprechend BVV-Beschluss wird in Abstimmung mit dem Vorhabenträger das Eckgebäude Hönower Straße 102 erhalten.
 

Ihre Frage zu 3: Gegenstand des Bauantrages der Firma Lidl war die Errichtung eines Lebensmittelmarktes. Üblicherweise sind vergleichbare Märkte Discounter auf den zweckreduzierte Baukörper ohne einen besonderen architektonischen Anspruch. Diese Bauweise wird deshalb oft als wenig attraktiv für den jeweiligen Ort wahrgenommen. Diese Einschätzung teilen wir mit Sicherheit gemeinsam auch an dieser Stelle.

Um dies zu vermeiden will zumindestens nach Aussage des Bauherren am Standort der Hönower Straße / Giesestraße einen Baukörper errichten, der mit seiner modernen Bauweise ein neues architektonisches Konzept innerhalb der Lidltypenbauten darstellt, das deutlich von dem Standardsortiment in Form- und Materialheit (?)abweicht. Wie das aussieht, können wir uns ja beim Vorhaben REWE Hönower Straße sehr gut anschauen, ob das das ist, was wir uns gewünscht hätten. Und da sind wir mit der Akteursrunde ja überkreuz, weil die Akteursrunde sagte, das ist alles schön, was das Unternehmen dort macht. Ich behaupte, es ist Mitnichten schön, es ist nicht das, was ich mir für das Ortsteilzentrum gewünscht habe und weiterhin nicht wünsche. Es ist darauf zu verweisen, dass die maßgebliche Bebauung als sehr heterogen dargestellt wird. Prägend sind eben nicht nur siedlungstypische Wohngebäude sondern eine vorstädtige Struktur mit mehrgeschossigen Gewerbe- bzw. Geschäftshäusern, inklusive Wohnnutzung. Seit den 90er Jahren sind in diesem Bereich diverse Gebäude errichtet worden, die mit ihrer modernen Architektursprache eine Prägung für den Ort erreichen oder auch nicht.
 

Darüber hinaus ist darauf zu verweisen, dass im Vorfeld mit dem Bauherrn vereinbart wurde, die Giebelfassade zur Giesestraße im Rahmen der Umsetzungsplanung konkret abzustimmen, um eine ansprechende gestalterische Gliederung auch zum Schutz der Fassade vorzusehen.
 

Ihre Frage zu 4: Eine durch das Vorhaben verursachte Beeinträchtigung der Nachbarschaft ist grundsätzlich durch den Bauherrn mit geeigneten Maßnahmen zu vermeiden. Für das betreffende Vorhaben wurde deshalb eine Schallemissionsprognose durch einen Gutachter erarbeitet, die wir auch gefordert haben, ja schon seit langem, der alle von dem Vorhaben ausgehenden Emissionen, alle, auf die Nachbarschaft beurteilt hat und entsprechende Maßnahmen, beispielsweise die Lage der technischen Anlagen bzw. die Errichtung von Lärmschutzanlagen, vorsieht. Die Ergebnisse sind Gegenstand der Baugenehmigung und zwingend notwendig, um planungsrechtlich dem Rücksichtnahmegebot § 34 Absatz 1 BauGB zu entsprechen.
 

Auch wenn in diesem Bereich eine Mühle stand, ist dieser Ort nicht allein deshalb historisch von derartiger Bedeutung, dass daraus ein besonderes Rücksichtnahmegebot abgeleitet werden kann. Dies gilt um so mehr, da der genannte Bereich umfassend durch bauliche Anlagen bereits in mehr als 100 Jahren überformt wurde. Bei der am 06.11.2003 (?) erteilten Baugenehmigung für den Neubau des Lidlmarktes wurden neben der planungsrechtlichen Zulässigkeit die Abgrabung und Aufschüttung nur im Zusammenhang mit der Erhaltung von Abstandsflächen, deren Tiefe in Abhängigkeit von Gelände und Oberfläche hinsichtlich der Abstandsflächen ermittelt wurden, geprüft. Diese sind beim Bauvorhaben ebenfalls eingehalten worden.
 

Jetzt kommt das Problem, wo wir uns auch wahrscheinlich einer Auffassung sind, da muss man allerdings dazu sagen, dass, wie Sie möglicherweise wissen, Lidl ja ein größeres Vorhaben, eine sogenannte größere Variante geplant hat, die bisher nicht umsetzbar ist, weil dort ein Wohngebäude, wie besprochen, bleibt und auch offensichtlich bisher nicht veräußert wird an das Unternehmen, sondern bleibt. Und das hat insofern positive Auswirkungen als das nicht von drei Seiten wie geplant ja mal ne Durchfahrt erschlossen werden kann.

Aber die Verkehrslenkung Berlin, die für das Thema Anschluss an die Hönower Straße zuständig ist, äußert in Ihrer Stellungnahme vom 15.02.2012, ist ja schon ein bisschen älter, hinsichtlich der geplanten Gehwegüberfahrt von Lidl in der Hönower Straße keinerlei Bedenken. Wörtlich: "Ansonsten sollte in dieser Entfernung vom FGÜ einem Bau der Zufahrt nichts im Wege stehen".
 

Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt hat uns in einer Stellungnahme zum Bauantrag 2012 die Auflage erteilt, dass diese Zufahrt nur für Pkw genehmigt werden wird. Allerdings konnten wir auf Grund der maßgeblichen Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin keine anderen Auflagen erteilen. Ich erinnere an ein mir sehr bekanntes prominentes Bauvorhaben Köpenicker Straße / Ecke Wulkower Straße, für das ich ja selbst in Verantwortung genommen wurde, wo genau dies auch Streitpunkt gewesen ist und wir uns bedauerlicheweise auf Grund der Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin nicht durchsetzen konnten als Bezirksamt, übrigens höchstrichterlich, am Ende des Tages nicht durchsetzen konnten.
 

Des Weiteren soll in der Wodanstraße die Bestandszufahrt genutzt werden. Diese Stellungnahmen wurden dem Bauantrag 2013, in den Bauantrag und die Baugenehmigung übernommen. Was bleibt ist insgesamt, dass wir weder mit dem vorhandenen Bebauungsplan, noch mit dem zukünftigen Zentrenkonzept, noch mit bestehendem Zentrenkonzept das Bauvorhaben verhindern können.

 

Nach meiner Kenntnis hat Lidl angekündigt, dass es in den nächsten Jahren nicht realisiert werden soll, so mündliche Aussage, weil diese größere Variante, durch das jetzt noch bestehende Haus, im Moment nicht gebaut werden kann, also die Teile, die Grundstücksteile wären ja von einander getrennt durch den Baukörper von Lidl. Das ist der einzige Trost, aber auch keine sichere Zusage sondern nur sozusagen die mündliche Information, die da bleiben würde, es sei denn, das Bezirksamt hätte am Ende des Tages Entschädigungsansprüche auf sich genommen. Und insofern ist die Baugenehmigung bedauerlicherweise, das kann man so sehen oder nicht, rechtmäßig erteilt worden. Vielen Dank.

 

Vorsteherin:

 

Vielen Dank Herr Gräff. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitteschön.

 

Herr Roloff:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Herr Gräff,
ich weiß nicht, ob ich richtig verstanden habe, Sie haben selbst ein Wortprotokoll Ihrer Fragebeantwortung hier vorgeschlagen, ich würde auch darum bitten. Ich geh also davon aus, dass Lidl dort nicht weg zu bekommen ist, obwohl wir ja eigentlich im Bezirk schon mal durch Lidl ziemlich in Mitleidenschaft gezogen wurden. Am Hultschiner Damm ist ja auch mal geplant worden, einen Lidlverkaufsstand hinzustellen, da ist jetzt eine Brache. Und aus dem Grunde, und weil Sie auch bestätigt haben, dass die Baugenehmigung und der Bau nicht zu verhindern ist, meine Frage:
Ist es möglich dem Parlament hier eine geplante Bebauung, wo zum Beispiel das ausgeschlossen ist, das wir beide zum Beispiel auch bei REWE kritisieren, die Gestaltung, dass uns hier die Gestaltung vorgelegt wird, und dass dann darüber befunden werden kann, ob nicht Lidl so einen Kiosk dahin stellen kann?

 

Vorsteherin:

 

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitteschön.

 

Herr Dr. Niemann:

 

Ja Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Herr Gräff,
Sie haben das natürlich richtig und umfassend dargestellt, das Dilemma, auch wovor unter Umständen ein Bezirk steht bei der Genehmigung solcher Discounter. Das ist sicher richtig. Was mich bewegt, ist die Liste, die Sie am Anfang ihre Versuche vorgetragen haben und dass es also möglich ist, dass ein Discounter, sagen wir mal, solcher wiederholten Bitten, nicht nur des zuständigen Bezirksamtes bzw. Bezirksstadtrates, sondern auch im Hintergrund mit einer organisierten Bürgerbeteiligung, dass man so was ignorieren kann, ist schon ein starkes Stück. Weniger eigentlich Ihnen gegenüber oder den Bürgern gegenüber, sondern eigentlich den potenziellen Kunden. Also das ist ja eine Missachtung auch der Kunden, die sie angeblich haben wollen, und in diesem Zusammenhang ist natürlich Ihre letzte Information, dass vorerst überhaupt nicht die Absicht besteht, das zu bebauen, von großer Bedeutung.

Also, ich möchte nur noch mal sagen, auch meinen Unwillen und meine Kritik an solcher Art von Umgang von einigen Discounterfirmen hier öffentlich zum Ausdruck bringen. Ich habe das selber erlebt, das ist furchtbar schwer und es verlangt schon sehr viel Fantasie und auch Möglichkeiten, um dem auch sozusagen einen wirksamen Widerstand entgegen zu setzen. Es gibt Fälle, wo das möglich ist. Ich will da jetzt nicht aus der Schule plaudern, aber das ist das Eine. Und das Andere: Ich denke, dass wir sehr ernst nehmen sollten, was Sie also auch verkündet haben, das Sie, was die bauliche Ausgestaltung, wenn sie denn vorgestellt wird, der Fassade uns so weiter, mit einem eventuell neune Typ wirklich ernst genommen wird und auch alle Möglichkeiten, über die das Amt da verfügt, auch nachzuhaken, unternommen werden.
 

Und da abschließend einfach noch eine kleine Frage:
Wie lange dauert zurzeit die Baugenehmigung? Wie lange ist sie gültig?
Das ist ja eine wichtige Frist. Fünf Jahre? Immer noch, also drei Jahre dürfen sie jetzt das als Brache liegen lassen und damit natürlich auch ein Signal setzen, dass sie nichts machen wollen, um diesen Ortskern in diesem Falle mit gestalten zu helfen und dass sie eigentlich blockieren. Das ist ja das Wesentliche dieser Sache, dass sie blockieren, dass eventuell andere Investoren dieses gleiche Grundstück sinnvoll bebauen könnten. Dankeschön.

 

Vorsteherin:

 

Danke, Herr Dr. Niemann. Bitteschön Herr Gräff.

 

Herr Gräff:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Roloff,
also ums noch einmal deutlich zu machen, die Baugenehmigung ist erteilt und insofern können wir das, was beantragt worden ist, selbstverständlich vorstellen im Ausschuss oder in der BVV, aber sie ist eben erteilt.
 

Zu Herrn Dr. Niemann: Ich teile Ihre Einschätzung uneingeschränkt. Es ist ja selbst an dem berühmten Grundstück Köpenicker Straße / Ecke Wulkower Straße, obwohl dort mehrgeschossige Bebauung vorgesehen gewesen ist, womit man gedacht hat, dass man möglicherweise "Discounterisierung" verhindert, bis zur letzter oder fast bist zur letzten Instanz, auch rechtlich nicht gelungen, nicht gelungen das durchzuhalten. Wenn sie das Vorhaben sich heute anschauen, hat das Unternehmen dort im 1. Stock etwas realisiert. Gibt es an anderer Stelle auch, an der B1/B5 beispielsweise, wo die Oberlichter frei sind. Also, es ist ein erstes OG realisiert worden, aber es findet im 1. OG keine Nutzung statt. So und insofern sind wir davor nicht gefeit.

Ich will dieses Vorhaben, in keiner Weise, das Vorgehen und das Vorhaben schön reden, ich möchte nur auf eins verweisen oder auf zwei Dinge:
1. Es findet im Rahmen, es ist ja an anderer Stelle auch unser Problem, eines bestehenden Ortsteilzentrums statt, da, wo wir eigentlich Handel wollen.
Und 2. Ich weiß, also ich glaube auch, das ist aber ein Bauchgefühl, dass das Vorhaben in dieser Variante erst einmal nicht realisiert wird bis möglicherweise die Situation entsteht, wo man das gesamte Grundstück, also die sogenannte große Variante realisieren kann. Bin mir allerdings nicht sicher, ob sich das qualitativ groß unterscheidet von dem Vorhaben der gegenüberliegenden Seite. So und da sind wir durchaus unterschiedlicher Auffassung mit der Akteursrunde.

Genau da hat Herr Roloff den richtigen Punkt auch angesprochen und auch Sie. Ich glaube nicht, dass sich das dann, wenn es so kommen sollte, die große Variante inklusive Arkaden, das ist ja mit Lidl auch in einem ersten Gespräch, was wir hatten schon im Jahr 2012, dass das einer unserer Wünsche und Forderungen wäre, besprochen worden, und dann wird das wahrscheinlich das Gleiche in Grün sein auf der anderen Straßenseite. Also insofern, ob das nun die ganze Sache, das Schlechte noch schlechter macht oder wie auch immer, das kann jeder für sich selber interpretieren. Danke.

 

Vorsteherin:

 

Vielen Dank Herr Gräff. Herr von Neumann hat das Wort, danach Herr Tanger.

 

Herr von Neumann:

 

Also ich entnehme Ihren Ausführungen, dass bewusst aus rechtlichen Gründen gegen den Beschluss Drucksache 879 dieses Hauses entschieden werden musste. Ich möchte das bitte in einer Vorlage zur Kenntnisnahme haben von Ihnen, warum diese Drucksache, die hier beschlossen wurde in der BVV, nicht umgesetzt werden konnte, offensichtlich.

Punkt 2: Ich äußere eine Vermutung, hier sollen Anlieger unter Druck gesetzt werden, damit sie auch noch ihr Grundstück verkaufen.

Punkt 3: Ist es möglich Herr Gräff, dass Sie die werte Firma noch einmal einladen, um ihre Pläne vielleicht im Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen?

 

Vorsteherin:

 

Herr Tanger bitteschön.

 

Herr Tanger:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Gräff, gleich noch eine Frage dazu:
Sie hatten gesagt, es sind nicht alle drei Grundstücke verkauft worden, sondern ich vermute, dass Nummer 99, das Wohnhaus quasi in der Mitte, dürfte nicht verkauft sein. Sie sprachen aber auch von der Nummer 102, das ist ja im Prinzip die Post oder das Gebäude daneben. Ist das auch im Gespräch, oder hab ich mich da verhört?

 

Vorsteherin:

 

Vielen Dank, lieber Herr Tanger. Herr Gräff hat das Wort.

 

Herr Gräff:

 

Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren,
zu 1. Herr von Neumann, selbstverständlich, das ist der normale Werdegang. Wir müssen ja auf alle Vorlagen antworten. Da wir ja im politischen Raum sind, nicht ganz frei, würde ich von Ihnen gern mal die spezielle Motivation für ein einziges Gebäude dann auch abfragen wollen. Vielleicht in einem persönlichen Gespräch. Auch das würde, nein, nein, wir wissen schon wovon wir sprechen, es geht Herrn von Neumann immer wieder um ein einziges Gebäude, und ich glaube, ich kenne die Motivation. Aber vielleicht, das muss man ja im politischen Raum auch gestatten, vielleicht kommen wir zu dieser Frage noch mal.

Zu 2. Ich teile Ihre Einschätzung, ich würde Ihre Einschätzung teilen, das ist aber auch nur eine Vermutung und die kann ich natürlich mit nichts unterlegen, und das hat auch keine Auswirkung auf die Frage, ob das genehmigungsfähig ist oder nicht. Wir haben eine Baugenehmigung zu erteilen in diesem Fall.

Und zu 3. Selbstverständlich, natürlich können wir das noch mal versuchen. Jetzt nicht in die Akteursrunde einzuladen, sondern nachdem die Genehmigung erteilt ist, vielleicht ist man da ja umgänglicher oder entspannter oder wie auch immer da zu tun.

So und zu den Fragen von Ihnen, ich sag mal umgekehrt, es betrifft in der Tat nicht das Gelände Hönower Straße 99. Alle anderen Grundstücke, inklusive 102, sind inzwischen im Eigentum von Lidl. Danke.

 

Vorsteherin:

 

Vielen Dank Herr Gräff. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Große Anfrage beantwortet. 

 
 

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