Drucksache - 0773/VII  

 
 
Betreff: Zu den Baumaßnahmen an der Karl-Friedrich-Friesen-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerBürger
Verfasser:Heise, Norman 
Drucksache-Art:BürgeranfrageBürgeranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
21.02.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Bürgeranfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1.      Wie groß ist aktuell der zeitliche Verzug für die Baumaßnahmen an der Karl-Friedrich-Friesen-Grundschule, vor allem vor dem Hintergrund, dass laut Planung der Umzug in die Container und den Anbau nach den Osterferien erfolgen soll?
 

2.      Ist der Termin für den Umzug noch zu schaffen?
 

3.      Gerät die Finanzierung durch den zeitlichen Verzug in Schwierigkeiten?
 

4.      Wenn ja, welche Konsequenzen sind damit verbunden bzw. droht ein Baustopp oder welche Maßnahmen werden zur Verhinderung eines drohenden Baustopps ergriffen?
 

5.      Die Schulleitung hat mit den Eltern vereinbart, für den Umzug die Schule zwei Tage schließen zu können, um den Umzug zu realisieren. Dieser Termin muss den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben werden. Haben Sie eine aktuelle Zeitschiene, wann welche Maßnahmen anstehen und wann der Umzug erfolgen kann?
 

6.      Falls nein, hat man vor, eine Zeitschiene zu erstellen?
 

7.      Es soll eine Beseitigung der schadstoffbelasteten Deckenverkleidungen erfolgen. Diese sollte, aus für die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler nachvollziehbaren Gründen, auch während der Osterferien stattfinden. Wird diese Maßnahme während der Osterferien oder später im laufenden Schulbetrieb stattfinden?
 

8.      Wenn die Maßnahme im laufenden Schulbetrieb stattfindet, wie werden die Schülerinnen und Schüler vor den gesundheitlichen Gefahren geschützt?
 

9.      Wiederholt wird berichtet und beobachtet, wie auf dem Schulgelände, auf der Baustelle, von den Arbeitern geraucht wird. In öffentlichen Schulen und auf den Freiflächen der Schulen herrscht gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses in seiner 53. Sitzung vom 17. Juni 2004 und Rundschreiben I Nr. 80/2004 der zuständigen Senatsverwaltung Rauchverbot. Die Schulleitung hat die Arbeiter mehrfach darauf hingewiesen. Es wird trotzdem weiter geraucht. Neben den deutlich wahrnehmbaren und störenden Zigarettengerüchen, der durch die Verbindung zwischen Neu- und Altbau in die Flure und Klassenzimmer der Schule zieht, hat dieses Verhalten eine schlechte Vorbildfunktion. Wer ist für die Durchsetzung und Einhaltung des Rauchverbotes auf der Baustelle zuständig, da Unbefugten und damit auch der Schulleitung der Zugang zur Baustelle verwehrt ist?

 
 

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