Drucksache - 0675/VII  

 
 
Betreff: Einsatz der pauschalen Investitionsmittel zur Konsolidierung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Tielebein, Björn 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.12.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Antrag - Geänderte Fassung PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das dem Hauptausschuss vorgelegte Konsolidierungskonzept 2013-2016 zu überarbeiten und erneut dem Senat und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen.
Es wird ersucht, die jährliche Abbaurate der sog. Altschulden um den Betrag der dafür eingesetzten Investitionsmittel abzusenken. Diese Mittel sind in vollem Umfang für die Investitionsplanung in den Ergänzungsplan 2013 einzustellen und zu untersetzen.

Begründung:

Begründung:

Durch den Einsatz der pauschalen Investitionsmittel zur Konsolidierung können dringend notwendige Maßnahmen der Sanierung/des Neubaus nicht umgesetzt werden.

 

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat in den vergangenen zehn Jahren seinen Haushalt konsolidiert. Die angehäuften Haushaltsüberschreitungen sind in großen Teilen nachweislich nicht selbstverschuldet und wurden im jeweiligen Bezirksamt parteiübergreifend beschlossen. Ein Berliner Bezirk ist zu fast 100 Prozent von den Zuweisungen des Senats abhängig. Daraus ergibt sich, dass haushälterische Defizite bei der Erbringungen von Leistungen für Bürgerinnen und Bürger, wie die Bereitstellung von Schulgebäuden, soziale und kulturelle Angebote und Hilfe für Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen und Generationen, durch den Senat ausgeglichen werden müssen. Dies hat der Senat zumindest zum Teil durch das Erlassen von ca. 6,3 Millionen € der sog. Altschulden anerkannt. Das Zustandekommen dieser Summe ist in Anbetracht der durch das Bezirksamt nachweisbar nicht selbstverschuldeten ca. 15 Millionen € Schuldenlast aus dem Schulbereich zumindest fraglich. Eine vollständige Streichung wäre angemessen gewesen.

Die Konsolidierung des Haushaltes soll fortgeführt werden. Hierbei wurden bisher einzelne Etappen geplant und jeweils Konsolidierungskonzepte verfasst. Das zeigt, dass das Tempo der Konsolidierung im Einklang mit der Lebens- und Leistungsfähigkeit des Bezirkes stehen muss. Einem von allen Fraktionen geforderten möglichst raschen Schuldenabbau darf die Infrastruktur nicht weiter zum Opfer fallen.

Das Konsolidierungskonzept 2013-2016 sollte berücksichtigen, dass es der Bezirk auf der einen Seite mit einem von allen Fraktionen der BVV kritisierten massiven Personalabbau in den kommenden Jahren zu tun hat. Dies wird sich in allen Fachbereichen des Bezirksamtes – bei den Bürgerämtern ebenso wie im Sozial- oder Jugendamt – auswirken.

Auf der anderen Seite wurden bereits in der Vergangenheit Investitionsmittel zum Schuldenabbau verwendet. Damit konnten dem extremen Investitionsstau im Bezirk weniger Gelder zur Sanierung oder dem Neubau von Schulen und Kitas, Straßen und Fahrradwegen, Jugendklubs und Spielplätzen entgegensetzt werden.

Die aktuellen Sperrungen und Schließungen von Turnhallen und anderen öffentlichen Einrichtungen zeigen, dass weitere Investitionen in deren Sanierung jetzt notwendig sind. Würden sie verschleppt, wäre in einigen Jahren ein Mehrfaches an Mitteln aufzuwenden – für das gleiche Ergebnis.

Die angestrebte „Entschuldung“ des Bezirkes würde bei Annahme dieses Antrages statt der vom Bezirksamt angestrebten vier nunmehr sieben Jahre dauern. Statt der geplanten 3,4 Millionen € schlagen wir einen jährlichen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von ca. 2 Millionen € vor – eine auch weiterhin hohe Summe und damit ein klares Bekenntnis zur Konsolidierung.

Aus dieser Verlängerung ergeben sich jedoch keine ernsthaften Nachteile für den Bezirk, setzt man dem die Möglichkeit entgegen bereits in 2013 zusätzlich ca. 1,45 Millionen € für Investitionen einsetzen zu können. Bei strikter Haushaltsdisziplin kann der jährliche Konsolidierungsbetrag auch höher als geplant ausfallen, wie es in der Vergangenheit bereits der Fall war.

 
 

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