Drucksache - 0246/VII
Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den II. Bauabschnitt für den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der Hönower Weiherkette einzusetzen und entsprechend gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung Stellung zu nehmen: 1. Auf den Ausbau eines Radweges südlich der jetzigen Fahrbahn der L 33 ist zu verzichten bzw. ist im Rahmen der Baubegleitung zu sichern, dass auch während der Bautätigkeit keine Flächen in den sensiblen Randbereichen der Feuchtbiotope, insbesondere des Fischteiches in Anspruch genommen werden. 2. Die Trassenführung ist so zu gestalten, dass die Alleebäume auf der alten Trasse der L 33 in Höhe der Ortslage Hönow erhalten bleiben. Hierfür ist gegebenenfalls ein Verschwenken der Fahrbahn in die Pappelanpflanzungen südlich der alten Trasse der L 33 hinzunehmen. Die beanspruchten Flächen sind auszugleichen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, durch eine Konzentration von Ausgleichsmitteln den den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der Weiher als Gewässer II. Ordnung sowie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einheimischer, standortgerechter Gehölzstrukturen zu befördern. Begründung: Der ökologisch wertvollste Bereich des LSG Wuhletal ist der Bereich um den Fischteich, insbesondere wegen des Vorkommens zahlreicher geschützter Arten vor allem der Amphibienfauna, u.a. der auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten befindlichen Rotbauchunke. Hierfür hat der Bezirk eine besondere Verantwortung. Ein Eingriff in diesen sensiblen Bereich ist in jedem Fall zu minimieren. Hingegen ist im östlichen Bereich der Hönower Weiherkette Raum dafür, auch im Interesse der Anwohner/innen in Hönow zumindest einen Teil der Trasse über 500 – 600 m durch die ökologisch weniger wertvollen Bereiche des Waldbestandes zu führen (Pappelanpflanzungen), wenn hier zumindest ein Teil der Alleebäume an der alten Trasse der L 33 erhalten werden kann. Ausgleichsmaßnahmen bieten die Möglichkeit für die Erhöhung der naturschutzfachlichen Wertigkeit des Gesamtraumes der Weiherkette.
Über den Antrag muss in der BVV befunden werden, da die Stellungnahme an SenStadtUm bis um 03.04. erfolgen muss! |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin