Drucksache - 1295/VI  

 
 
Betreff: Zu Rodungen im Roten Viertel/Lily-Braun-Straße/Bodo-Uhse-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.03.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

1

1.         Wann und durch wen wurde die von der STADT UND LAND GmbH vorgenommene Fällung und Rodung von Bäumen und Sträuchern auf dem ehemaligen Kita-Gelände im Roten Viertel / Lily-Braun-Str. / Bodo-Uhse-Str. genehmigt?

Die Antragstellerin STADT UND LAND handelte als Geschäftsbesorgerin für die WoGeHe. Mit Bescheid vom 20.02.2009 erteilte das Natur- und Umweltamt (NatUm) die Ausnahmegenehmigung zur Fällung von 5 geschützten Bäumen (Acer negundo – Eschen-Ahorn). Für zwei Bäume der gleichen Art erteilte das Amt eine Versagung.
Eine Genehmigung zu untermäßigen Bäumen und Sträuchern wird gem. BaumSchVO nicht erteilt.

2.         Welche Fördermittel wurden in welcher Höhe zur Neugestaltung der Grünflächen (ein
            schließlich der Fällung und Rodung der vorhandenen Bäume und Sträucher) auf diesem Gelände bewilligt?

Aus dem Programm Stadtumbau Ost (Zukunftsinitiative Stadtteil - ZIS) wurde auf Vorschlag von SenStadt eine Aufwertungsmaßnahme in die Programmliste 2008 aufgenommen. Dabei geht es um die höherwertige Aufwertung der Rückbaufläche einer ehem. Kita (in einem Innenhof) zu einer Grünfläche für die anliegende Wohnbebauung. Durch den Wohnungseigentümer sind im Straßenbereich Garagen gebaut worden. Auf Antrag des Grundstückseigentümers, der Berlin eigenen Wohnungsgesellschaft STADT UND LAND, wurden 82.498,00 EURO Fördermittel bereit gestellt. Im Antrag sind auch Fällungen von Bäumen genannt. In der bezirklichen Bewilligung der Maßnahme (Fördermittelausreichung) wurde gefordert, dass eine Fällgenehmigung vorgelegt werden muss.

3.         Wie bewertet das Bezirksamt diese Fällungen und Rodungen unter ökologischen Gesichtspunkten?

Als Bewertungsgrundlagen für diese landschaftsbauliche Maßnahme kommen für das
NatUm nur die gesetzlichen Grundlagen in Frage. Die Baumschutzverordnung wurde für die Fällung angewendet. Der Bescheid fasst das Ergebnis einer fachlich fundierten Untersuchung des zur Fällung beantragten Baumbestandes. Es konnten zwei Bäume erhalten werden! Das Naturschutzgesetz des Landes Berlin liefert keinen geeigneten Ansatz, eine Bewertung der Fällung und Rodung unter ökologischen Gesichtspunkten herbeizuführen, da auf dem Grundstück keine geschützten Flächen und Objekte (bspw. Naturdenk-male, geschützte Biotope nach § 26 a o.ä.) vorhanden sind. Auch können aufgrund der winterlichen Jahreszeit Störungen des Brutgeschehens durch die gärtnerischen Arbeiten ausgeschlossen werden.

4.         Trifft es zu, dass für die Anpflanzung der gefällten und gerodeten Bäume und Sträucher
bereits früher Fördermittel bewilligt wurden?

Die Kita-Außenanlage, und um ein solches ehemaliges Kita-Objekt handelt es sich bei der Fläche, wurde vor der deutschen Einheit fertig gestellt. Damit können Fördermittel im heutigen Sinne zur gärtnerischen Erstanlage der Freifläche ausgeschlossen werden. Der Einsatz von Fördermitteln zu einem späteren Zeitpunkt für eventuelle weitere Maßnahmen können nur beim Grundstückseigentümer erfragt werden.

Die Bepflanzung der Kitafreifläche erfolgte nach dem Bau des Gebäudes vor 1990. Aus dem Programm Stadtumbau Ost wurden keine Fördermittel auf dem Standort eingesetzt. Ob Fördermittel aus anderen Programmen durch das Schul- und Sportamt ausgereicht worden sind, ist im Stadtentwicklungsamt nicht bekannt.

 

 

 

Norbert Lüdtke

 
 

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