Drucksache - 1252/VI  

 
 
Betreff: Zu Integrationserzieherinnen an Grundschulen in Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR SchulSportFin
Verfasser:Komoß, StefanKomoß, Stefan
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.02.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Zusätzlich schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:

 

Die Beantwortung der Fragen erfolgte zuständigkeitshalber durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, und wird hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Grundsätzlich wird der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Folgendes vorangestellt:

Einhergehend mit § 3 Abs. 3 Nr. 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin ist Ziel der schulischen Bildung die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, dass sie die eigene Kultur sowie fremde Kulturen kennen und verstehen lernen, Menschen anderer Herkunft, Religion und Weltanschauung vorurteilsfrei begegnen und zum friedlichen Zusammenleben der Kulturen beitragen. Entsprechend sind die Rahmenlehrpläne in den verschiedenen Klassenstufen ausgelegt. Neben der Einbeziehung der Thematik in den Fächern Lebenskunde, Geschichte/Politische Bildung und auch Ethik wurden und werden unzählige Projekte seitens der Schulen ins Leben gerufen, die dem genannten Thema Rechnung tragen.

 

 

Frage:

Sind an jeder Grundschule unseres Bezirks Integrationserzieherinnen eingesetzt (genaue Anzahl pro Schule) und was umfasst deren Tätigkeitsbild?

 

Es sind nicht an jeder Grundschule Facherzieher/innen (FE) für Integration eingesetzt.

An folgenden Schulen arbeiten FE für Integration:

 

Schule

Anzahl der Stellen

 

Paavo-Nurmi-GS

1

Selma-Lagerlöf-GS

1

Bruno-Bettelheim-GS

0,79

Wilhelm-Busch-GS

2

GS an der Geißenweide

0,5

GS unter dem Regenbogen

2

Bücherwurm-GS

1,79

Kolibri-GS

3,25   +  2 Stellen Abordnung aus dem ZeP

Hollerbusch-GS

3

GS an der Wuhle

1

 

 

Ein Anforderungsprofil für die Stelle Facherzieher/in für Integration existiert nicht.

 

Facherzieher/inne für Integration nehmen an Grundschulen folgende Aufgaben wahr:

-          sie unterstützen den Integrationsprozess der einzelnen Kinder und fördern deren Teilnahme am Gruppengeschehen

-          sie führen die mit der Integration des Kindes verbundenen Koordinierungsaufgaben innerhalb und außerhalb der Schule durch (Zusammenarbeit mit Institutionen und Ämtern – Gesundheitsamt, Jugendamt, Schulamt, Therapeuten…)

-          sie organisieren und koordinieren das Feststellungsverfahren in der ergänzenden Betreuung zur Gewährung von Personalzuschlägen

-          sie beraten Gruppenerzieher/innen in der Arbeit mit Integrationskindern, z. B. indem sie Wissen über Störungen der kindlichen Entwicklung vermitteln

-          sie nehmen an Elterngesprächen teil und beraten Eltern zum Entwicklungsstand ihres Kindes und individuellen Fördermaßnahmen.



Frage:

Welche zusätzliche Qualifizierung erhielten die Integrationserzieherinnen bzw. sind für sie vorgesehen, um zukünftig die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (der zu schließenden Sonderschulen) fachgerecht betreuen zu können?

 

Eingesetzt werden Erzieher/innen mit einer Zusatzqualifikation als Facherzieher/in für Integration (Zertifikat), wie z.B. vom sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg angeboten wird, ausgebildeten Heilpädagoginnen oder Sonderschulerzieher/innen.

Die in der Region tätigen Facherzieherinnen für Integration erhalten regelmäßig fachliche Begleitung über Frau Dr. Schröder vom Schulpsychologischen Beratungszentrum sowie bei Arbeitstreffen in der Senatsaußenstelle.

 

Gem. e-mail des Büros der BVV vom 03.03.09 wurden folgende Zusatzfragen eingebracht, die wiederum zuständigkeitshalber durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, beantwortet wurden.

 

 

Frage:

Welche Qualifizierungsmaßnahmen für Erzieherinnen sind in Vorbereitung der Neustrukturierung der Schule zur fachgerechten Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die dann an die Grundschulen kommen werden, geplant?

Die gemeinsame Erziehung aller Schülerinnen und Schüler, auch der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, ist bereits seit vielen Jahren praktizierter Alltag in allen Berliner Schulen. Von einer Neustrukturierung der Schule kann in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein.  Alle Pädagoginnen und Pädagogen haben sich in den letzten Jahren dem gemeinsamen Unterricht geöffnet und es gab auch in der Vergangenheit entsprechende Möglichkeiten der Qualifizierung. Über diese allgemeine Veränderung, deren Umsetzung, spätestens seit dem Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes im Januar 2004, für alle Beschäftigten in der Berliner Schule gesetzlicher Auftrag ist, werden die Kolleginnen und Kollegen, die an dem Projekt INKA teilnehmen, darüber hinaus spezifische Fortbildungsmaßnahmen wahrnehmen können. Diese Fortbildungen werden vorrangig nach dem SCHILF-Prinzip durchgeführt.

 

 

Frage:

Wird durch die Zuordnung der JE an den Schulen gesichert, dass alle Kinder mit diagnostiziertem Mehrbedarf diesen auch umfassend erhalten?

 

Die Begrifflichkeit JE ist  bei SenBildWiss, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf, nicht bekannt.

 

 

Komoß

 
 

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