Drucksache - 1184/VI-1
Die BVV möge beschließen:
Die Ausschüsse · für Bildung und Kultur · für Sport bestehen aus jeweils 13 Mitgliedern, je neun Bezirksverordneten und vier Bürgerdeputierten.
Die zahlenmäßige Zusammensetzung wird unter Berücksichtigung je eines Grundmandates für jede Fraktion wie folgt festgelegt:
Zugriff der Fraktionen auf Ausschussfunktionen: Der Zugriff auf die Schriftführung wird durch beide Ausschüsse in deren konstituierender Sitzung festgelegt. Begründung: Gemäß Beschluss der BVV vom 29.01.2009 zu Drs. 1184/VI sind die Details der Ausschussbildung bzw. –zusammensetzung vom Vorstand der BVV im Zusammenwirken mit den Fraktionsvorsitzenden vorzuschlagen. Dem Ältestenrat wurden deshalb die vom Vorstand eingeholten Meinungsäußerungen in seiner Sitzung am 24.02.2009 vorgestellt und als Antrag formuliert.
Begründung der Dringlichkeit: Um die nahtlose inhaltliche Arbeit des ehemaligen Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport zu gewährleisten, muss schnellstmöglich die Konstituierung beider neuen Ausschüsse vorbereitet werden.
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