Drucksache - 0528/VI
Das Bezirksamt wird um
Auskunft gebeten: 1.
Wie begründet das Bezirksamt seine Entscheidung, den
Lärmschutzwall zwischen Kornmandelweg und Wuhlegartenweg als öffentliches
Straßenland zu widmen und damit eine seit Jahrzehnten bestehende Situation zu
ändern? 2.
Hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit der notwendig
gewordenen Schließung des Lärmschutzwalles andere Lösungsmöglichkeiten geprüft?
Wenn ja, welche - mit welchem Ergebnis? 3.
Hat das Bezirksamt vor seiner Entscheidung mit den
Betroffenen gesprochen? Wenn nein, warum nicht? 4.
Welche Konsequenzen ergeben sich künftig für die
Grundstückseigentümer im Gerstenweg aus der Widmung des Lärmschutzwalles als
öffentliches Straßenland? (z.B. Kostenbeteiligung bei Baumaßnahmen an Wall
und/oder Straße) 5.
Von der BSR wird jedem einzelnen Grundstückseigentümer im
Gerstenweg empfohlen, in Anlehnung an Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
Berlin zur Freistellung von Entgeltzahlungen (z.B. bei Grundstücken an einer
Böschung in der Rhinstraße) mangels „nennenswerter Vorteile aus der
Straßenreinigung" einen entsprechenden Antrag an das Bezirksamt
Lichtenberg/Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben zu stellen. |
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