Drucksache - 0445/VI  

 
 
Betreff: Zum Mobilfunk in Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:BzStR ÖkStadt
   Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.06.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage Fraktion SPD PDF-Dokument
2. schriftliche Beantwortung, BzStR ÖkStadt PDF-Dokument

Frage 1: Warum wird die BVV zu dieser Problematik nicht in Kenntnis gesetzt

Frage 1: Warum wird die BVV zu dieser Problematik nicht in Kenntnis gesetzt?

 

Zunächst ist richtig zu stellen, dass es entgegen den Ausführungen in der Anfrage keine separate Vereinbarung zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt, weder 2001 noch zu einem anderen Zeitpunkt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wurde bereits mehrfach über die Problematik Mobilfunk im Bezirk informiert. Das geschah über die Beantwortung von Anfragen und über die Inkenntnissetzung über Bezirksamtsbeschlüsse.

 

Frage 2: Warum werden die Bürgerinnen und Bürger nicht entsprechend der Vereinbarung unterrichtet?

 

Die Mobilfunknetzbetreiber haben sich dazu verpflichtet, die „Unterrichtung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger in Abstimmung mit den Kommunen“ vorzunehmen. Daraus wird ersichtlich, dass die Informationspflichten auf der Seite der Mobilfunknetzbetreiber liegen. Im Land Berlin ist es nach Absprache mit den Mobilfunknetzbetreibern so, dass sie bei bestätigten Standorten vor Errichtung der Anlagen die Anwohner/-innen im näheren Umkreis über diese Tatsachen unterrichten. Wie die Mobilfunknetzbetreiber dieser Selbstverpflichtung in jedem einzelnen Fall nachkommen, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Jedoch zeigte sich in der Vergangenheit bei Problemfällen und Gesprächen mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, dass die Mobilfunknetzbetreiber dieser Selbstverpflichtung nachkommen.

 

Lediglich ein Fall wurde bekannt, wo es aufgrund von Informationsunstimmigkeiten zwischen einem Mobilfunknetzbetreiber und einem mit der Standorteinrichtung beauftragten Unternehmen zu Problemen bei der Anwohnerinformation kam.

Das Bezirksamt hat darüber hinaus auch informiert. So wurde erst vor kurzem ein Informationsflyer erarbeitet und ausgelegt. Dort finden sich unter anderem auch Hinweise darauf, wo man sich fachlich weiter informieren kann und auch, wo man standortkonkret Auskünfte über Sendeanlagen erhält.

 

Frage 3: Wie soll in Zukunft die Information der BVV und der Bürger/-innen gestaltet werden?

 

Das Bezirksamt nimmt die Anfrage zum Anlass, um mit den Mobilfunknetzbetreibern die Informationspflichten erneut zu besprechen und deren Einhaltung einzufordern. Eine detaillierte Offenlegung der Einzelplanungen ist jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Nach Erteilung einer Baugenehmigung (Sendemasten), kann künftig jedoch der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung über den geplanten Bau informiert werden.

 

 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin