Drucksache - 0341/VI  

 
 
Betreff: Einrichten einer Einbahnstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE.PDSBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.06.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr Beschlussempfehlung
19.09.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Siedlungsgebiete und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
01.11.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
28.02.2008 
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE.PDS PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS Siedlungsgebiete und Verkehr PDF-Dokument
3. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Der Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr hat in seiner Sitzung am 19

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    22.01.2008

  

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.02.2008

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV,
Ds-Nr. 0341/VI aus der 10. BVV vom 28. 06. 2007

Einrichten einer Einbahnstraße

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht, ein Prüfergebnis zur Einrichtung einer Einbahnstraße der Straße „Feldrain“ zwischen „Am Rosenhag“ und der Mahlsdorfer Grundschule der BVV bis August 2007 vorzulegen.

Das Bezirksamt kann dem Ersuchen erst jetzt nachkommen und gibt folgendes Prüfungsergebnis zur Kenntnis:

 

Die Straße Feldrain liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und ist somit verkehrsberuhigt.

Die Einrichtung als Einbahnstraße dagegen dient nicht der Verkehrsberuhigung und der Verkehrssicherheit. Kraftfahrer neigen hier dazu, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, da sie keinen Gegenverkehr berücksichtigen müssen. Zudem verursacht eine Einbahnstraße Umwege einschließlich der damit einhergehenden zusätzlichen Lärm- und Abgasemissionen. Im Interesse der Anlieger wird daher eine solche Regelung für unzweckmäßig erachtet.

Gerade die Eltern, die die jüngsten Verkehrsteilnehmer zur Schule bringen, müssten sich hier verantwortungsvoll verhalten. Auf Elternversammlungen und in den Gremien der Elternvertreter sollte auf diesen Umstand besonders hingewiesen werden.

 

 

 

Dagmar Pohle                        Christian Gräff

Bezirksbürgermeisterin         Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin