Drucksache - 0297/VI
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 21.08.2007 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation
zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 0297/VI aus der 9. BVV vom 24.05.2007 Öffentlicher Fußweg von
S-Bahnhof-Mahlsdorf
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Die Bezirksverordnetenversammlung
Marzahn-Hellersdorf wird über folgenden Sachstand informiert: zu 1. Beseitigung der Vermüllung Am 23.04.2007 erfolgte
der schriftliche Antrag bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz auf Eingruppierung des öffentlichen Fußweges in das
Straßenreinigungsverzeichnis. Gleichzeitig wurde mit einem Schreiben vom
24.04.2007 die BSR beauftragt, die Grundreinigung und die anschließende
turnusmäßige Reinigung durchzuführen. Damit sollte das Problem gelöst sein. zu 2. Gärtnerische
Pflege Die gärtnerische Pflege
des Weges wird ab 13.08.07 durch NatUm durchgeführt. zu 3. Aufzustellende
Gartenbänke Für die Aufstellung von
Gartenbänken stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung. zu 4. Ausreichende
Beleuchtung Das TBA hat den
Beschluss mit dem Hinweis, dass es sich um einen öffentlich gewidmeten Weg
handelt, zuständigkeitshalber an SenStadt X 0B 4, Herrn Boden, übergeben mit
der Bitte um Stellungnahme. Herr Boden gab folgende Empfehlung: "Nach Auskunft der
Nuon Stadtlicht GmbH befindet sich auf dem genannten Weg eine
Beleuchtungsanlage, welche nicht im Bestand der öffentlichen Beleuchtung ist.
Die Wartung und der Betrieb dieser Beleuchtung erfolgt nicht durch die Nuon
Stadtlicht GmbH. Aus der Widmung für den öffentlichen Verkehr kann die
gesetzliche Pflicht der öffentlichen Beleuchtung hergeleitet werden. Zur Prüfung der
Möglichkeit der Übernahme der vorhandenen Beleuchtungsanlage in den Bestand der
öffentlichen Beleuchtung, und damit in den Betrieb und die Wartung durch die
Nuon Stadtlicht GmbH, sollte eine Begehung mit dem derzeitigen Betreiber der
vorhandenen Beleuchtung und Nuon Stadtlicht durchgeführt werden. Als Ergebnis
soll Nuon Stadtlicht eine schriftliche Einschätzung und Begründung für die
Übernahme oder deren Ablehnung abgeben und gegebenen Falls ein Kostenangebot
vorlegen. Wenn auf diesem Weg
keine Lösung herbeigeführt werden kann, ist die Möglichkeit einer Investition
durch SenStadt zu prüfen." Das Tiefbauamt wird
einen gemeinsamen Ortstermin durchführen und ggf. die Investition bei SenStadt
anmelden. Dagmar Pohle Christian
Gräff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung |
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