Drucksache - 0246/VI  

 
 
Betreff: Benennung eines Abwesenheitsvertreters für die Trägervertretung der ARGE nach § 44 b SGB II (BA-Vorlage Nr. 107/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.04.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        28.03.07

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 26.04.07

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Benennung eines Abwesenheitsvertreters für die Trägervertretung der ARGE nach § 44 b SGB II

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 27.03.07 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 107/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

Dagmar Pohle     

Bezirksbürgermeisterin             

 

 

Anlage

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.03.2007

Soz Koord  4404

    

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 107/III

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Benennung eines Abwesenheitsvertreters für die Trägervertretung der ARGE nach § 44 b SGB II

 

B. Berichterstatter/in:      Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt beschließt, dass der Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Sport als Abwesenheitsvertreter für die bereits mit Beschluss Nr. 9/III festgelegten Vertreter/-innen für die Trägervertretung nach § 7 der Rahmenvereinbarung benannt wird.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      Die Benennung eines Abwesenheitsvertreters ist erforderlich, damit auch bei Verhinderung von benannten Vertreter/-innen das Bezirksamt die kommunalen Interessen in der Trägervertretung der ARGE optimal wahrnehmen kann.

 

E. Rechtsgrundlage:      Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II) § 44 b; Senatsvorlage Nr. 2003/04 - Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg für Arbeit zur Gründung der Arbeitsgemeinschaften; §§ 15, 36 Abs. 2b BezVG

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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