Drucksache - 2539/V  

 
 
Betreff: Darstellung der auf Bürger zukommenden Kosten für die Erschließung des Straßen- und Wegenetzes im Siedlungsgebiet (Stadtteil Biesdorf) (BA-Vorlage Nr. 1802/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussAusschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr
Verfasser:Kittler, Regina 
Drucksache-Art:Dringlicher AusschussantragMitteilung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
29.06.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
16.11.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Siedlungsgebiete und Verkehr Anhörung
10.01.2007 
Öffentliche Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Siedlungsgebiete und Verkehr      
15.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Siedlungsgebiete und Verkehr erledigt   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Entscheidung
28.02.2007    5. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlicher Ausschussantrag PDF-Dokument
2. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument
3. Mitteilung AS Siedlung PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    10.10.2006

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am      

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 2539/V aus der 58. BVV vom 29.06.2006

 

Darstellung der auf Bürger zukommenden Kosten für die Erschließung des Straßen- und Wegenetzes im Siedlungsgebiet (Stadtteil Biesdorf)

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Dem Ersuchen der BVV kann nicht gefolgt werden.

Da in den letzten Jahren sehr geringe Mittel für Investitionsmaßnahmen im Straßenbau bereitgestellt wurden, konnte im Ortsteil Biesdorf nur der Hatzenporter Weg erstmalig endgültig hergestellt und im Rahmen der Erschließungsbeitragserhebung veranlagt werden. Des Weiteren entstanden im ehemaligen Entwicklungsgebiet Biesdorf Süd auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages zwischen dem Bauträger und dem Land Berlin neue öffentliche Straßen (Habichtshorst, Schillerfalterstr.) Da die Unterlagen dem Tiefbauamt erst seit kurzem in vollständiger Form zur Prüfung vorliegen, kann über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und deren Höhe keine Angaben gemacht werden.

 

Alle weiteren Kosten für die Bürger ergeben sich aus dem am 25.03.2006 in Kraft getretenen Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) die für die Verbesserung, Erweiterung oder Erneuerung von Verkehrsanlagen entstehen.

 

Eine generelle Prüfung aller Biesdorfer Straßen hinsichtlich ihrer Veranlagungsmöglichkeit wurde bisher nicht durchgeführt. Dies ist aus zeitlichen und personellen Gründen auch in nächster Zeit nicht möglich.

 

Im Vorfeld erfolgt die rechtzeitige Information und Beteiligung der Bürger. Beides ist gesetzlich verankert. Für die Erhebungen nach dem Erschließungsbeitragsgesetz (EBG) sind im § 7 Abs. 7 Berliner Straßengesetz (BlnStrG) und für Erhebungen nach dem StrABG im § 3 Abs. 3 StrABG entsprechende Festlegungen getroffen worden. Damit wird eine umfassende Auskunft, auch über die Höhe der entstehenden Kosten, gewährleistet.

 

 
 

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Postanschrift:
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