Auszug - Bedarfsermittlung von Schulplätzen für autistische Kinder - Kleinklassen Autismus in Marzahn-Hellersdorf ermöglichen
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Die CDU ist beigetreten und der Änderungsantrag wurde vorgestellt
Der Ausschuss für Schule hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den bereits ermittelten und zukünftig betroffenen Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund eines diagnostizierten Förderschwerpunktes Autismus nicht oder kaum in der Lage sind, Regelklassen mit gesetzlicher Klassenstärke zu besuchen Kleinklassen einzurichten. Die Schülerinnen und Schüler sind nach §63 Abs. 2 oder nach §41 Abs. 3a Berliner Schulgesetz (SchulG Berlin) einzubeziehen.
Die Einrichtung solcher Kleinklassen soll dabei in adressatengerechter und enger Abstimmung u.a. mit der regionalen Schulaufsicht, dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Marzahn-Hellersdorf, den Schulleitungen, den Trägern der Schulsozialarbeit, dem Teilhabefachdienst Jugend, dem Regional-Sozialpädagogischen Dienst (RSD) und der Schnittstelle Schule und Jugend in der Verwaltung des Jugendamtes erfolgen.
Das Bezirksamt wird mithin ersucht mögliche weitere Maßnahmen zur Prävention von Schulzeitverkürzungen oder Schulausschluss autistischer Kinder aus den vorliegenden Bedarfen in Zusammenarbeit mit allen am Verfahren und im täglichen Arbeiten Betroffenen umzusetzen.
Begründung: Das Berliner Schulgesetz verpflichtet die Schulen dazu, bestmögliche Lernvoraussetzungen für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Daraus entsteht für die Schulen ein Anspruch auf entsprechende Ressourcen in der Zumessung von Lehrkräften und pädagogischen Personal. Es hat sich außerdem gezeigt, dass gerade die Schülerinnen und Schüler, welche von einem sogenannten frühkindlichen Autismus betroffen sind, häufig nicht in der Lage sind entsprechend in der Regelklassen mit gesetzlicher Klassenstärke beschult und vor allem nach Maßgabe ihres Förderbedarfes unterstützt und beschult werden können. In letzter Konsequenz bleiben diese Kinder häufig dem Unterricht fern und erhalten dadurch nicht, die ihnen gesetzlich zustehende Unterstützung für ihren individuellen Lernerfolg.
Ursprungsantrag:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht Zahlen zu autistischen Kindern in Marzahn-Hellersdorf zu erheben, die derzeit nicht oder verkürzt beschult werden. In die Bedarfserhebung sind alle Fälle von verkürzter oder gar keiner Beschulung einzubeziehen, die nach §63 Abs. 2 oder nach §41 Abs. 3a Berliner Schulgesetz (SchulG Berlin) entschieden wurden. Es sind ausschließlich Kinder zu erfassen, die eine psychiatrische Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung erhalten haben - unter Wahrung der Kombinationsgebote und -verbote bei Förderschwerpunkten. Die Bedarfserhebung ist regelmäßig zu wiederholen und in Kooperation mit dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Marzahn-Hellersdorf,
durchzuführen, um die Perspektiven und Erfahrungen in Zuständigkeit und Umsetzung der jeweiligen Fachgebiete der Ämter einzubeziehen. Das Bezirksamt wird mithin ersucht mögliche weitere Maßnahmen zur Prävention von Schulzeitverkürzungen oder Schulausschluss autistischer Kinder aus den Ergebnissen der Bedarfserhebung und Begründung entsprechender Maßnahmen von Seiten der Schulen abzuleiten. Die Ergebnisse der Bedarfserhebung sind nach den Kriterien 1) keine Beschulung, 2) verkürzte Beschulung und 3) Versagung von ergänzender Förderung und Betreuung/Hortunterbringung zu differenzieren und mögliche weitere Maßnahmen zur Prävention sind den zuständigen Ausschüssen Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule und Sport vorzustellen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Bedarfserhebung wird das Bezirksamt ersucht „Kleinklassen Autismus“ für die Beschulung von autistischen Kindern in Marzahn-Hellersdorf einzurichten, die nicht im regulären Klassenverband staatlicher Schulen beschult werden können. Die Kapazitäten der Marzahn-Hellersdorfer Schulen sind zu prüfen und die Kleinklassen Autismus vorzugsweise in den Räumlichkeiten der Schulen einzurichten. Sollten nicht ausreichend Kapazitäten vorhanden sein, ist die Kooperation mit freien Trägern von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertagesstätten und Kinderläden sowie weiteren möglichen Institutionen zu suchen, die eine Kleinklasse räumlich aufnehmen können. Auch Räumlichkeiten bezirkseigener Liegenschaften sind auf Verfügbarkeit zur Beschulung autistischer Kinder zu prüfen und zu nutzen.
Das Berliner Schulgesetz verpflichtet die Schulen dazu bestmögliche Lernvoraussetzungen für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Daraus entsteht für die Schulen ein Anspruch auf entsprechende Ressourcen in der Zumessung von Lehrkräften und pädagogischen Personal. Das Bezirksamt wird deshalb weiterhin ersucht sich gegenüber der Landesebene bzw. der Berliner Schulaufsicht dafür einzusetzen, ggf. notwendige zusätzliche Bedarfe der Schulen abzudecken.
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