Auszug - Ausschussantrag - Weniger Feinstaub, höhere Verkehrssicherheit: Kleine Tempo 50 Abschnitte zu Tempo 30  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität & Wirtschaft
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Mobilität & Wirtschaft Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: CVJM Kaulsdorf
Ort: Mädewalder Weg 65, 12621 Berlin
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bezirkliche Straßen, die sowohl von Tempo-30-, als auch, häufig kurzen, Tempo-50-Abschnitten geprägt sind, zu Tempo-30-Straßen vereinheitlichen, mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Verkehrsfluss zu stabilisieren, die Feinstaub-Emissionen durch Reifenabrieb zu vermindern, Klimaschutz-Emissionen zu verringern und unnötigen Lärm für die Anwohnerinnen und Anwohner und die im Bezirk zu reduzieren. In Nebenstraßen soll der Bezirk aus eigener Kompetenz tätig werden; in Straßen des Hauptnetzes, sobald die gesetzliche Grundlage es ermöglicht, außer, wenn dieses schon jetzt begründeter Weise, beispielsweise, infolge von Straßenschäden, Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern möglich ist.


Unter anderem folgende Straßenabschnitte kommen dafür in Betracht (Auswahl)

 

-          Heinrich-Grüber-Straße, unter anderem am „Kaulsdorfer Galgen“ (südlicher Abschnitt: Brücke bis Kreisverkehr,  rdlicher Abschnitt ab Bauerwitzer Weg bis Brücke [Begründung: Kita])

-          auf Höhe der Grundschule von Uckermarkstr. An

-          Am Niederfeld, Elsenstraße [Schule]

-          Raoul-Wallenberg-Str. [Kita]

-          Landsberger Str. im nördlichen Abschnitt („bis Lenbach/bis Kieler Str.“, 50er-Strecke hat keine Gehwege, [Kita).

-          penicker Str.

-          Wilhelmsmühlenweg

-          Grottkauer Str. (Kitas, Grundschule) 

 

Begründung:
Tempo 50 Abschnitte in ansonsten von Tempo 30 geprägten Straßen haben für die durchschnittliche Reisezeit eine überschaubare Wirkung. Dieser Nutzen der Reisezeit steht in einem erheblichen Missverhältnis zu den ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Kosten unter anderem mit Blick auf

 

-          die Verkehrssicherheit

-          Verkehrsfluss/Staugefahr

-          Feinstaub-Emissionen

-          Klimaschutz-Emissionen und

-          rm-Emissionen.

 

In der Vergangenheit gab es bereits erfolgreiche Anordnungen für ein durchgehendes Tempo 30, dieser Weg sollten weiterverfolgt werden.

 

Antrag wird vertagt und wird in der nächsten Sitzung erneut aufgerufen und verfeinert.


 
 

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