Auszug - Ausschussantrag - Bezirkliche Gartenarbeitsschule (Lernort für nachhaltige Entwicklung) endlich handlungsfähig machen – Einen eigenen Titel einrichten und Mittel zur Bewirtschaftung im Haushaltsplan einstellen  

 
 
Öffentliche Sondersitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:06 - 20:01 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Marzahn-Hellersdorf, Rathaussaal, Raum 201
Ort: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die bisherige Mittelbereitstellung in einem eigenen Titel zu bündeln und eine angemessene finanzielle Ausstattung zur Bewirtschaftung der Gartenarbeitsschule zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sollen für Büroausstattung, Honorarverträge und zur Neuanlage/Wiederherstellung/Instandhaltung von Schulgärten gebunden werden. Die Bündelung der derzeitigen Titel entspricht einer Titelausstattung von 6.000 Euro in 2024. Einen Aufwuchs auf 10.000 Euro jährlich zur Bewirtschaftung scheint angemessen zu sein, damit die GAS auch nachhaltig bewirtschaftet werden kann. Perspektivisch soll die Bewirtschaftung den anderen Gartenarbeitsschulen in Berlin angepasst werden.

Die Gartenarbeitsschule ist gemäß § 124 Abs. 1 und 4 Schulgesetz eine Pflichtaufgabe.

 

Zur Gegenfinanzierung wird Kapitel 3810 Titel 52110 um 4.000€ abgesenkt.

 

Begründung:

r die Gartenarbeitsschule sind zwar Mittel für ein adäquates Fahrzeug und im Investitionsprogramm für temporäre Container und später ein Garten-/Gerätehaus ausgewiesen, jedoch nicht für die adäquate Bewirtschaftung der Liegenschaft. Die Mittel sollen unter anderem dafür verwendet werden, Honorare für Dienstleistungen (Internetpräsenz, Fortbildungen, Schulgartenwettbewerb), Ausstattung mit Bürotechnik und romaterial sowie zur Unterstützung zur Neuanlage/Wiederherstellung/Instandhaltung von Schulgärten zu bezahlen. Eine Umfrage bei den Gartenarbeitsschulen der anderen Bezirke ergab eine durchschnittliche Mittelbereitstellung zur Bewirtschaftung in Höhe von 44.000 Euro. Diese Größenordnung soll als Maßstab angesetzt und sukzessive erreicht werden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da eine Änderung des Bezirkshaushaltsplans beantragt wird, muss der Antrag unbedingt zur zweiten Lesung in der Sitzung der BVV am 21. September 2023 beschlossen werden.

 

Abstimmungsergebnis:  14 Ja-Stimmen (einstimmig)


 
 

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