Auszug - Anwohnerinteressen bei der Standortwahl für das Amtsgericht berücksichtigen
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat für eine Berücksichtigung der verkehrlichen Erschließung, sowohl mit dem ÖPNV als auch im motorisierten und nicht-motorisierten Individualverkehr, bei der Suche nach dem geeigneten Standort für das Amtsgericht Marzahn-Hellersdorf einzusetzen.
Das Bezirksamt wird ferner ersucht, insoweit dafür Sorge zu tragen, dass die zu erwartenden Belastungen für die Anwohner durch den Mitarbeiter- und Besucherverkehr möglichst gering gehalten werden.
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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