Auszug - Innenhöfe in der Großsiedlung als bezirkliche Grünflächen erhalten und pflegen !
Zusammen behandelt mit DS 1743/VIII und DS 2012/VIII
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sieben Ja-Stimmen und acht Nein-Stimmen, den Antrag abzulehnen.
Ausschussantrag Sicherung von Grundstücken für die soziale und ökologische Infrastruktur
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, ausgehend von den Ergebnissen der Umsetzung der Drucksache 1743/VIII „Planungsziele für Bebauungspläne bei Innenhöfen anpassen“, die im Antrag und der Vorlage genannten Grundstücke wie folgt im Sinne der sozialen und ökologischen Infrastruktur einer Nutzung zu zuführen:
Auerbacher Ring 42 (B-Plan 10-93): Vorgeschlagene Nutzung Sicherung der Mietergärten
Luzinstr. 11 (B-Plan 10-97): Vorgeschlagene Nutzung Ausweisung als Grünfläche oder Fläche zur Regenwasserspeicherung
M.-Twain-Str. 32 (B-Plan 10-98): Vorgeschlagene Nutzung Gemeinbedarfsfläche/Vorhaltefläche Kindergarten
Begründung: Freie Flächen, auf denen zuvor u.a. Schulen, Kitas und auch Wohnhäuser standen, werden neu bebaut. Hierbei darf jedoch das besondere Klima in den Kiezen unseres Bezirks nicht verloren gehen, wozu auch grüne Innenhöfe und freie Flächen gehören. Um dem wachsenden Bedarf an sozialer und ökologischer Infrastruktur – unter anderem Kindergärten – gerecht zu werden, sollten die noch verbleibenden Grundstücke für diesen Zweck genutzt werden. Die Bezirksverordnetenversammlung hat sich im Januar 2020, in einem überfraktionellen Beschluss, dafür ausgesprochen, eine intensive Nachverdichtung mit Wohnungen in den Innenhöfen zu vermeiden und stattdessen diese Flächen für die soziale und ökologische Infrastruktur zu nutzen. Die dafür eingeleiteten Bebauungsplanverfahren werden derzeit angepasst. Ausgehend von den vorliegenden Ergebnissen der Umsetzung dieses Beschlusses soll mit diesem Antrag eine konkrete Grundstücksnutzung definiert werden.
Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 1 Ausschussmitglied war nicht im Raum |
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