Auszug - Innenhöfe in der Großsiedlung als bezirkliche Grünflächen erhalten und pflegen !  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Marzahn-Hellersdorf, Rathaussaal, Raum 201
Ort: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
1792/VIII Innenhöfe in der Großsiedlung als bezirkliche Grünflächen erhalten und pflegen !
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Stadtentwicklung
Verfasser:Herrmann, Alexander 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Zusammen behandelt mit DS 1743/VIII und DS 2012/VIII

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sieben Ja-Stimmen und acht Nein-Stimmen, den Antrag abzulehnen.

 

Ausschussantrag

Sicherung von Grundstücken für die soziale und ökologische Infrastruktur

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, ausgehend von den Ergebnissen der Umsetzung der Drucksache 1743/VIII „Planungsziele für Bebauungspläne bei Innenhöfen anpassen, die im Antrag und der Vorlage genannten Grundstücke wie folgt im Sinne der sozialen und ökologischen Infrastruktur einer Nutzung zu zuführen:

 

Auerbacher Ring 42 (B-Plan 10-93): Vorgeschlagene Nutzung Sicherung der Mietergärten

 

Luzinstr. 11 (B-Plan 10-97): Vorgeschlagene Nutzung Ausweisung als Grünfläche oder Fläche zur Regenwasserspeicherung

 

M.-Twain-Str. 32 (B-Plan 10-98): Vorgeschlagene Nutzung Gemeinbedarfsfläche/Vorhaltefläche Kindergarten

 

Begründung:

Freie Flächen, auf denen zuvor u.a. Schulen, Kitas und auch Wohnhäuser standen, werden neu bebaut. Hierbei darf jedoch das besondere Klima in den Kiezen unseres Bezirks nicht verloren gehen, wozu auch grüne Innenhöfe und freie Flächen gehören. Um dem wachsenden Bedarf an sozialer und ökologischer Infrastruktur unter anderem Kindergärten gerecht zu werden, sollten die noch verbleibenden Grundstücke für diesen Zweck genutzt werden. Die Bezirksverordnetenversammlung hat sich im Januar 2020, in einem überfraktionellen Beschluss, dafür ausgesprochen, eine intensive Nachverdichtung mit Wohnungen in den Innenhöfen zu vermeiden und stattdessen diese Flächen für die soziale und ökologische Infrastruktur zu nutzen. Die dafür eingeleiteten Bebauungsplanverfahren werden derzeit angepasst. Ausgehend von den vorliegenden Ergebnissen der Umsetzung dieses Beschlusses soll mit diesem Antrag eine konkrete Grundstücksnutzung definiert werden.

 

Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 1 Ausschussmitglied war nicht im Raum


 
 

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