Auszug - Tarifbindung für das Schulcatering und für weitere öffentliche Aufträge sicherstellen
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2020 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 13 Ja-Stimmen, den Antrag zu beschließen. Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Vergabe eigener öffentlicher Aufträge an Unternehmen in den Fällen, bei denen das Landesvergaberecht keine Anwendung findet, zukünftig nur Unternehmen zu berücksichtigen, die sich zur Tariftreue oder (in Fällen, in denen keine tarifvertragliche Regelung besteht oder ein Entgelt unter dem Vergabemindestlohn vorgesehen ist) gemäß dem Günstigkeitsprinzip zur Zahlung des Vergabemindestlohns verpflichten sowie in diesem Rahmen, insbesondere bei anstehenden Ausschreibungsverfahren für die schulische Essensversorgung, die Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages des Hotel- und Gaststättengewerbes bei den Erbringern von Cateringleistungen zur Voraussetzung zu machen und die Ausschreibung zwingend auf der Grundlage des novellierten Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes durchzuführen. |
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