Auszug - Bericht zur Situation bei den Freien Trägern (AG 78 KiTa, AG 78 HzE)
Frau Dombrowe (beratendes Mitglied AG § 78) und die Vertreterinnen und Vertreter der Freien Träger sowie AG § 78 berichten.
Ausschussantrag
Beschluss des Berliner Senates über die Zahlung einer Hauptstadtzulage für Bedienstete des Öffentlichen Dienstes, den Beschäftigten der Berliner Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen des Landes Berlin
„Berlinzulage auch für die Träger der freien Jugendhilfe!“
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich über den Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Jugend und Familie bei der Landesregierung von Berlin dafür einzusetzen, dass die für den 1.10.2020 geplante „Hauptstadtzulage“ in Höhe von 150 € brutto für die Angestellten des Landes Berlins inklusive der Kita-Eigenbetreibe auf die Beschäftigten der Träger der freien gemeinnützigen Jugendhilfe, die ebenfalls wichtige soziale Leistungen für das Land Berlin erbringen, ausgeweitet wird.
Begründung: Es wird begrüßt, dass der Senat mit der „Hauptstadtzulage“ für die Landesbediensteten der Forderung einer besseren Bezahlung, und einer damit einhergehenden Anerkennung für den Sozial- und Erziehungsdienst, nachkommt. Dafür wurde gemeinsam mit freien Trägern lange gekämpft. Nicht akzeptabel ist, dass die „Hauptstadtzulage“ nun nur für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Beschäftigte der Kita-Eigenbetriebe bereitgestellt wird. Beschäftigte der Träger der freien Jugendhilfe fühlen sich dadurch benachteiligt und weniger wertgeschätzt. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, muss die Zulage allen Beschäftigten zugutekommen und, durch beispielweise Verpflichtungserklärung der Träger, sichergestellt werden, dass diese bei Erhalt den Beschäftigten eins zu eins ausgezahlt wird. Darüber hinaus wird der Wettbewerb zwischen dem Öffentlichen Dienst und den Trägern der freien Jugendhilfe bei der Fachkräftegewinnung verzerrt. Es ist kein nennenswerter Fachkräftezugewinn für das Land Berlin zu erwarten, sondern nur eine Verschiebung. Dies beträfe nicht nur den Kita-Bereich, sondern auch die Hilfen zur Erziehung, die Schulsozialarbeit, die offene Kinder- und Jugendarbeit und die Horte. Sollte es zu der von Finanzsenator Kollatz erwarteten Abwerbung von Beschäftigten der freien Träger durch die einseitige Besserstellung kommen, müssen die Träger der freien Jugendhilfe ihre Platzkapazitäten aufgrund einhergehenden Personalverlustes verringern. Hiermit ist insbesondere den Familien dieser Stadt nicht gedient.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
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